Sitzung: 15.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
a)
Allgemeine
Informationen:
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In der
Sitzung des Gemeinderates vom 04.12.2018 wurde die Verwaltung durch GR
Rosiwal-Meißner beauftragt, die Bürgerschaft darüber zu informieren, dass das
Streuen von Streusalz verboten ist. Hierzu ist festzustellen, dass dies in der
gemeindlichen Satzung der Gemeinde Hemhofen geregelt wird, dass “… bei
besonderer Glättegefahr (insbesondere an Treppen oder starken Steigungen) das
Streuen mit Tausalz zulässig ist. Laut Rundschreiben des Bayerischen
Landesamtes für Umweltschutz wird dies u. a. auch in den Städten Erlangen,
Fürth und Bamberg so praktiziert. Von einem gänzlichen Verbot von Streusalz
kann deshalb nicht die Rede sein.
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Der
Baubiologe Herr Hartlieb hat seine Untersuchungen im Keller des Rathauses
(Keller Archiv und Seniorenbüro) hinsichtlich eines möglichen Befalles mit
Schimmel abgeschlossen. Es gebe keinerlei Hinweise dass in beiden Bereiche
Gefahr für die Bediensteten durch Schimmel bestehe.