Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

a)    Allgemeine Informationen:

·         In der Sitzung des Gemeinderates vom 04.12.2018 wurde die Verwaltung durch GR Rosiwal-Meißner beauftragt, die Bürgerschaft darüber zu informieren, dass das Streuen von Streusalz verboten ist. Hierzu ist festzustellen, dass dies in der gemeindlichen Satzung der Gemeinde Hemhofen geregelt wird, dass “… bei besonderer Glättegefahr (insbesondere an Treppen oder starken Steigungen) das Streuen mit Tausalz zulässig ist. Laut Rundschreiben des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz wird dies u. a. auch in den Städten Erlangen, Fürth und Bamberg so praktiziert. Von einem gänzlichen Verbot von Streusalz kann deshalb nicht die Rede sein.

·         Der Baubiologe Herr Hartlieb hat seine Untersuchungen im Keller des Rathauses (Keller Archiv und Seniorenbüro) hinsichtlich eines möglichen Befalles mit Schimmel abgeschlossen. Es gebe keinerlei Hinweise dass in beiden Bereiche Gefahr für die Bediensteten durch Schimmel bestehe.