Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.08.2018 wurde die
Gemeinde Hemhofen durch die Gemeinde Röttenbach am Verfahren zur “Aufstellung
des Bebauungsplanes “Röttenbach-West“ mit zugehöriger Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich Röttenbach -West“ beteiligt.
In der Begründung der Gemeinde Röttenbach zu
diesem Verfahren wird Folgendes ausgeführt:
Die Gemeinde Röttenbach beabsichtigt das Gewerbegebiet „Süd im Sand“
nach Süden hin zu vergrößern, um weitere Betriebe anzusiedeln. Unter anderem
soll zwei Betrieben im bestehenden Gebiet die bauliche Erweiterung nach Süden
ermöglicht werden und einem weiteren Betrieb aus dem Gemeindegebiet Platz für
eine Umsiedlung geschaffen werden. Durch die vorliegende Gebietsabgrenzung
können sich einige weitere Betriebe ansiedeln.
Für die Realisierung des Gewerbegebietes sind die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und die parallele Änderung des FNP/LP erforderlich. Es handelt
sich um ein nach Norden leicht ansteigendes Gelände, das vom bestehenden Gewerbegebiet
nach Norden begrenzt wird. Es ist überwiegend als Grünland genutzt. Einige
kleinere Ackerflächen sind enthalten. Nach Westen und nach Osten hin ist die
Umgebung bewaldet. Die Staatsstraße ST 2259 führt östlich vorbei. Südlich ist
eine Weiherkette vorhanden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht erhoben.