Sitzung: 15.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
- Errichtung eines Balkons,
Eichendorffstraße 13, Fl.Nr. 235/62, Gmkg. Zeckern (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
- Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6
Wohnungen und 10 Stellplätzen, Moorstraße 5, Fl.Nr. 240/3, Gmkg. Zeckern
(Genehmigungsverfahren)