Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Errichtung eines Balkons, Eichendorffstraße 13, Fl.Nr. 235/62, Gmkg. Zeckern (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und 10 Stellplätzen, Moorstraße 5, Fl.Nr. 240/3, Gmkg. Zeckern (Genehmigungsverfahren)