Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in mehreren Sitzungen, letztmals am 04.12.2018 beschlossen, das Baugebiet Z7-Zeckern-West komplett zu erschließen, um es dann einer geordneten Bebauung zuzuführen. Der dazugehörige Bebauungsplan ist seit dem 27.08.2018 rechtskräftig.

 

Aufgrund dieser Beschlusslage wurde durch das IB Miller eine öffentliche Ausschreibung jeweils für die Gewerke Kanalbau und Straßenbau nach VOB/A durchgeführt.

 

Kanalbau:

Das Leistungsverzeichnis für den Kanalbau wurde von zehn Firmen abgeholt bzw. angefordert. Zum Eröffnungstermin lag der Verwaltung leider kein einziges Angebot vor. Da die öffentliche Ausschreibung somit kein annehmbares Ergebnis erzielt hat, wurde gemäß VOB/A §3a Nr. 2 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Vergabeunterlagen wurden vier Firmen, die persönlich angesprochen wurden, ausgegeben. Bei der erneuten Angebotseröffnung lag der Verwaltung wiederum kein Angebot vor. Da sowohl die öffentliche Ausschreibung als auch die folgende beschränkte Ausschreibung zu keinem Ergebnis geführt hat, ist die Ausschreibung gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 1 aufzuheben.

Die sehr hohe Auslastung der Firmen für das Jahr 2019 sorgt aktuell dafür, dass bei vergleichbaren Ausschreibungen Ergebnisse in gleicher Art bzw. Ergebnisse mit sehr hohem Preisgefüge erzielt werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, eine erneute öffentliche Ausschreibung mit einer verlängerten Bauzeit von Mitte 2019 bis Mitte 2020 durchzuführen. Durch den flexiblen Bauzeitraum besteht die hohe Wahrscheinlichkeit noch nicht gefüllte Kontingentlücken bei den Baufirmen zu aktivieren und dadurch akzeptable Angebote zu erhalten.

Die Bewerber und Bieter sind gem. VOB/A § 17 (2) von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

Straßenbau:

Die Vergabeunterlagen für den Straßenbau wurden im Bayerischen Staatsanzeiger zur Veröffentlichung freigegeben. Die Unterlagen wurden von acht Firmen abgeholt bzw. angefordert. Zum Eröffnungstermin lagen der Verwaltung fünf Angebote vor. Alle eingegangenen Angebote waren vollständig und konnten gewertet werden. Es lag bei keinem Angebot Ausschlussgründe nach VOB/A § 16 (1) und (2) vor. Die Abgabe von Nebenangeboten war, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung gestellten Mindestbedingungen, zugelassen.

Nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung konnte festgestellt werden, dass der Mindestbietende um rd. 30.000 € höher war als die Kostenberechnung zum Entwurf des IB Miller vom 11.01.2019. In einem Preisspiegel mit allen Positionen wurde das Angebot mit denen der anderen Bieter verglichen. Die Angebotspreise des Bieters entsprechen dem derzeitigen Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen Ausschreibungen mit vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.

Wie bereits erwähnt, konnte bei der parallel laufenden Ausschreibung für den Kanal- und Wasserleitungsbau kein annehmbares Ergebnis erzielt werden. Da die beschriebenen Leistungen als Vorbedingung für die Erstellung der Oberflächen anzusehen sind, schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Ausschreibung gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 3 aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des IB Miller und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Ausschreibungen Kanal- und Straßenbau für die Erschließung des Baugebietes Z/7-Zeckern-West wird wie nachfolgend nach VOB/A § 17 aufgehoben.

3.      Die Bewerber der Kanalbauarbeiten sind gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 1 von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

4.      Die Bewerber und Bieter der Straßenbauarbeiten sind gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 3 von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

5.      Das IB Miller wird beauftragt, für beide Gewerke eine erneute öffentliche Ausschreibung mit einer verlängerten Bauzeit von Mitte 2019 bis Mitte 2020 durchzuführen.