Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in mehreren Sitzungen,
letztmals am 04.12.2018 beschlossen, das Baugebiet Z7-Zeckern-West komplett zu
erschließen, um es dann einer geordneten Bebauung zuzuführen. Der dazugehörige
Bebauungsplan ist seit dem 27.08.2018 rechtskräftig.
Aufgrund dieser Beschlusslage wurde durch das IB Miller eine
öffentliche Ausschreibung jeweils für die Gewerke Kanalbau und Straßenbau nach
VOB/A durchgeführt.
Kanalbau:
Das Leistungsverzeichnis für den Kanalbau wurde
von zehn Firmen abgeholt bzw. angefordert. Zum Eröffnungstermin lag der
Verwaltung leider kein einziges Angebot vor. Da die öffentliche Ausschreibung
somit kein annehmbares Ergebnis erzielt hat, wurde gemäß VOB/A §3a Nr. 2 eine
beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Vergabeunterlagen wurden vier
Firmen, die persönlich angesprochen wurden, ausgegeben. Bei der erneuten Angebotseröffnung
lag der Verwaltung wiederum kein Angebot vor. Da sowohl die öffentliche
Ausschreibung als auch die folgende beschränkte Ausschreibung zu keinem
Ergebnis geführt hat, ist die Ausschreibung gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 1
aufzuheben.
Die sehr hohe Auslastung der Firmen für das
Jahr 2019 sorgt aktuell dafür, dass bei vergleichbaren Ausschreibungen
Ergebnisse in gleicher Art bzw. Ergebnisse mit sehr hohem Preisgefüge erzielt
werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, eine erneute öffentliche
Ausschreibung mit einer verlängerten Bauzeit von Mitte 2019 bis Mitte 2020
durchzuführen. Durch den flexiblen Bauzeitraum besteht die hohe Wahrscheinlichkeit
noch nicht gefüllte Kontingentlücken bei den Baufirmen zu aktivieren und
dadurch akzeptable Angebote zu erhalten.
Die Bewerber und Bieter sind gem. VOB/A § 17
(2) von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls
über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in
Textform zu unterrichten.
Straßenbau:
Die Vergabeunterlagen für den Straßenbau wurden
im Bayerischen Staatsanzeiger zur Veröffentlichung freigegeben. Die Unterlagen
wurden von acht Firmen abgeholt bzw. angefordert. Zum Eröffnungstermin lagen der
Verwaltung fünf Angebote vor. Alle eingegangenen Angebote waren vollständig und
konnten gewertet werden. Es lag bei keinem Angebot Ausschlussgründe nach VOB/A
§ 16 (1) und (2) vor. Die Abgabe von Nebenangeboten war, unter Berücksichtigung
der in der Ausschreibung gestellten Mindestbedingungen, zugelassen.
Nach formaler, rechnerischer und technischer
Prüfung konnte festgestellt werden, dass der Mindestbietende um rd. 30.000 €
höher war als die Kostenberechnung zum Entwurf des IB Miller vom 11.01.2019. In
einem Preisspiegel mit allen Positionen wurde das Angebot mit denen der anderen
Bieter verglichen. Die Angebotspreise des Bieters entsprechen dem derzeitigen
Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen Ausschreibungen mit
vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.
Wie bereits erwähnt, konnte bei der parallel
laufenden Ausschreibung für den Kanal- und Wasserleitungsbau kein annehmbares
Ergebnis erzielt werden. Da die beschriebenen Leistungen als Vorbedingung für
die Erstellung der Oberflächen anzusehen sind, schlägt die Verwaltung deshalb
vor, die Ausschreibung gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 3 aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des IB Miller und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Ausschreibungen Kanal- und Straßenbau für die Erschließung des Baugebietes Z/7-Zeckern-West wird wie nachfolgend nach VOB/A § 17 aufgehoben.
3. Die Bewerber der Kanalbauarbeiten sind gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 1 von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.
4. Die Bewerber und Bieter der Straßenbauarbeiten sind gem. VOB/A § 17 (1) Nr. 3 von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.
5.
Das
IB Miller wird beauftragt, für beide Gewerke eine erneute öffentliche
Ausschreibung mit einer verlängerten Bauzeit von Mitte 2019 bis Mitte 2020
durchzuführen.