Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in seiner Sitzung vom 28.05.2018 beschlossen, die Rohabwässer zur Kläranlage Adelsdorf umzuleiten und dafür eine Druckleitung von Weppersdorf zur Kläranlage Adelsdorf zu bauen, um diese dort zu behandeln. Die Maßnahme wird nach der RZWas 2018 gefördert. Es ist dabei von einer Förderung in Höhe von 150 €/m Druckleitung auszugehen. Die Förderunterlagen liegen derzeit beim WWA Nürnberg zur Prüfung. Es wird täglich die vorzeitige Baufreigabe des Zuschussgebers erwartet.

 

Aufgrund dieser Beschlusslage wurde im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A § 3 Nr. (1) eingeladen. Insgesamt haben sich 15 Bewerber die Verdingungsunterlagen aus dem Vergabesystem des Bayerischen Staatsanzeigers heruntergeladen. Zum Submissionstermin wurden der Gemeinde Hemhofen insgesamt 3 Angebote zur Öffnung vorgelegt. Nach rechnerischer Auswertung stellt sich dabei folgendes Bild dar:

 

 

Bieter

Wertungssumme

1.

Fa. Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH, Kirchenthumbach

954.117,55 EUR

(Nebenangebot 1, inkl. 2,5 % Nachlass)

2.

Fa. DEMIR GmbH, Nürnberg

1.190.641,98 EUR

 

3.

Fa. Herrmann Rohrbau GmbH, Hausen

2.536.518,92 EUR

 

Alle eingegangenen Angebote waren vollständig und konnten gewertet werden. Es lagen bei keinem Angebot Ausschlussgründe nach VOB/A § 16 (1) und (2) vor. Die Abgabe von Nebenangeboten war unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung gestellten Mindestbedingungen zugelassen. Die Firma Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH hat zusätzlich zu einem Preisnachlass in Höhe von 2,5 % ein Nebenangebot abgegeben.

Das Nebenangebot umfasst die Herstellung der ausgeschriebenen Ortbetonschächte in Fertigteilbauweise. Die Fertigteilschächte sind als technisch gleichwertig zur ausgeschriebenen Ortbetonbauweise anzusehen. Das Angebot wird in die Wertung mit aufgenommen. Da im Nebenangebot keine Angaben zu den fertigteilspezifischen Kosten wie z. B. Anlieferung Schacht, Gestellung Autokran, usw. gemacht wurden, wurden diese Angaben im Rahmen der Angebotsaufklärung nach VOB/B § 15 vom Bieter abgefordert. Nach Erklärung des Bieters sind alle Leistungen, die die Fertigteile betreffen im Angebot enthalten.

Der Gesamtpreis der Fa. Kollmer beinhaltet Kosten für den Neubau der Abwasserdruckleitung in Höhe von ca. 570.000 € (brutto), für die Wasserleitung der Gde. Adelsdorf von ca. 305.000,00 € und die Kosten für Baumaßnahmen zum Straßenunterhalt Weppersdorf der Gde. Adelsdorf in Höhe von ca. 80.000,00 € (brutto). Die Angebotspreise des Bieters entsprechen dem derzeitigen Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen Ausschreibungen mit vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.

 

In der Kostenberechnung zum Entwurf vom 14.12.2018 sind für die ausgeschriebene Baumaßnahme zur Erstellung der Abwasserdruckleitung Investitionskosten in Höhe von 470.000,00 € (brutto) enthalten. Aufgrund des vorliegenden Angebotes ergeben sich nun Mehrkosten in Höhe von rd. 100.000 €. Dies entspricht einer Erhöhung von rd. 20 %.

Unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und preislichen Gesichtspunkte erscheint der Verwaltung das Angebot der Fa. Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH mit 954.117,55 € (brutto) als das annehmbarste. Es entspricht den gestellten technischen Anforderungen und hat für die geforderte Leistung den niedrigsten Preis.

 

Für die Erstellung der Abwasserdruckleitung wurden Zuwendungen beantragt. Eine förderunschädliche Vergabe darf deshalb erst nach dem Erlass eines Zuwendungsbescheides erfolgen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag für den Bau einer Druckleitung von Weppersdorf zur Kläranlage Adelsdorf wird an die Fa. Kollmer aus Kirchenthumbach für eine Summe von rd. 570.000 € vergeben.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 670.000 € wurden unter der HHSt. 1.7000.9511 zur Verfügung gestellt.

4.      Der Auftrag für den Neubau der Wasserleitung und dem Straßenunterhalt in Weppersdorf wird durch die Gemeinde Adelsdorf (Gesamtauftragssumme 954.117,55 €) in deren Gremien selbst vergeben.

5.      Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die vorzeitige Baufreigabe durch den Zuschussgeber der Verwaltung vorliegt.