Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in
seiner Sitzung vom 28.05.2018 beschlossen, die Rohabwässer zur Kläranlage
Adelsdorf umzuleiten und dafür eine Druckleitung von Weppersdorf zur Kläranlage
Adelsdorf zu bauen, um diese dort zu behandeln. Die Maßnahme wird nach der
RZWas 2018 gefördert. Es ist dabei von einer Förderung in Höhe von 150 €/m
Druckleitung auszugehen. Die Förderunterlagen liegen derzeit beim WWA Nürnberg
zur Prüfung. Es wird täglich die vorzeitige Baufreigabe des Zuschussgebers
erwartet.
Aufgrund dieser Beschlusslage wurde im Rahmen einer Öffentlichen
Ausschreibung nach VOB/A § 3 Nr. (1) eingeladen. Insgesamt haben sich 15
Bewerber die Verdingungsunterlagen aus dem Vergabesystem des Bayerischen
Staatsanzeigers heruntergeladen. Zum Submissionstermin wurden der Gemeinde
Hemhofen insgesamt 3 Angebote zur Öffnung vorgelegt. Nach rechnerischer
Auswertung stellt sich dabei folgendes Bild dar:
|
Bieter |
Wertungssumme |
1. |
Fa. Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH,
Kirchenthumbach |
954.117,55 EUR (Nebenangebot 1,
inkl. 2,5 % Nachlass) |
2. |
Fa. DEMIR GmbH, Nürnberg |
1.190.641,98 EUR |
3. |
Fa. Herrmann Rohrbau GmbH, Hausen |
2.536.518,92 EUR |
Alle eingegangenen Angebote waren vollständig
und konnten gewertet werden. Es lagen bei keinem Angebot Ausschlussgründe nach
VOB/A § 16 (1) und (2) vor. Die Abgabe von Nebenangeboten war unter
Berücksichtigung der in der Ausschreibung gestellten Mindestbedingungen
zugelassen. Die Firma Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH hat zusätzlich zu einem
Preisnachlass in Höhe von 2,5 % ein Nebenangebot abgegeben.
Das Nebenangebot umfasst die Herstellung der
ausgeschriebenen Ortbetonschächte in Fertigteilbauweise. Die Fertigteilschächte
sind als technisch gleichwertig zur ausgeschriebenen Ortbetonbauweise
anzusehen. Das Angebot wird in die Wertung mit aufgenommen. Da im Nebenangebot
keine Angaben zu den fertigteilspezifischen Kosten wie z. B. Anlieferung
Schacht, Gestellung Autokran, usw. gemacht wurden, wurden diese Angaben im
Rahmen der Angebotsaufklärung nach VOB/B § 15 vom Bieter abgefordert. Nach
Erklärung des Bieters sind alle Leistungen, die die Fertigteile betreffen im
Angebot enthalten.
Der Gesamtpreis der Fa. Kollmer beinhaltet
Kosten für den Neubau der Abwasserdruckleitung in Höhe von ca. 570.000 €
(brutto), für die Wasserleitung der Gde. Adelsdorf von ca. 305.000,00 € und die
Kosten für Baumaßnahmen zum Straßenunterhalt Weppersdorf der Gde. Adelsdorf in
Höhe von ca. 80.000,00 € (brutto). Die Angebotspreise des Bieters entsprechen
dem derzeitigen Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen
Ausschreibungen mit vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.
In der Kostenberechnung zum Entwurf vom 14.12.2018
sind für die ausgeschriebene Baumaßnahme zur Erstellung der
Abwasserdruckleitung Investitionskosten in Höhe von 470.000,00 € (brutto)
enthalten. Aufgrund des vorliegenden Angebotes ergeben sich nun Mehrkosten in
Höhe von rd. 100.000 €. Dies entspricht einer Erhöhung von rd. 20 %.
Unter Berücksichtigung der technischen,
wirtschaftlichen und preislichen Gesichtspunkte erscheint der Verwaltung das
Angebot der Fa. Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH mit 954.117,55 € (brutto) als
das annehmbarste. Es entspricht den gestellten technischen Anforderungen und
hat für die geforderte Leistung den niedrigsten Preis.
Für die Erstellung der Abwasserdruckleitung
wurden Zuwendungen beantragt. Eine förderunschädliche Vergabe darf deshalb erst
nach dem Erlass eines Zuwendungsbescheides erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für den Bau einer Druckleitung von Weppersdorf zur Kläranlage Adelsdorf wird an die Fa. Kollmer aus Kirchenthumbach für eine Summe von rd. 570.000 € vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 670.000 € wurden unter der HHSt. 1.7000.9511 zur Verfügung gestellt.
4. Der Auftrag für den Neubau der Wasserleitung und dem Straßenunterhalt in Weppersdorf wird durch die Gemeinde Adelsdorf (Gesamtauftragssumme 954.117,55 €) in deren Gremien selbst vergeben.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die vorzeitige Baufreigabe durch den Zuschussgeber der Verwaltung vorliegt.