Sitzung: 12.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:
Von den erteilten Baugenehmigungen wurde Kenntnis genommen.