Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.
Der TSV Hemhofen hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2018 einen Antrag
auf Bezuschussung der einzelnen Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen im Jahr 2019
gestellt.
Diese lauten wie folgt:
- Erneuerung des Zauns zwischen dem
Spielfeld und der Jahnstraße in Höhe von ca. 5.000,00 Euro
- Verputzen der Sportgerätehalle an der
Wetterseite in Höhe von ca. 3.000,00 Euro
- Sanierung des Tickethäuschens am
Sportplatz in Höhe von ca. 1.000,00 Euro
- Sanierung / Neubau des
Spieler-/Trainerunterstands am Spielfeldrand in Höhe von ca. 1.500,00 Euro
Gemäß der bestehenden Richtlinie der
Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und
Organisationen müssen solche Investitionszuschussanträge grundsätzlich im
Gemeinderat behandelt werden. Eigenleistungen werden hierbei nicht bezuschusst.
Aufgrund der bestehenden Richtlinie sind nun
aus Sicht der Verwaltung die oben genannten Investitionen wie folgt zu
bewerten:
Zu 1.)
Die Erneuerung des Zauns in Höhe von ca.
5.000,00 Euro ist nicht zuschussfähig, da diese Investitionsmaßnahme
nicht im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) steht (lt.
Punkt IV. 1.) der Vereinsförderungsrichtlinie).
Zu
2.)
Das
Verputzen der Sportgerätehalle (Wetterseite) in Höhe von ca. 3.000,00 Euro ist
gemäß der bestehenden Richtlinie mit 10 % der tatsächlichen Ausgaben zuschussfähig
(lt. Punkt IV. 1.) der Vereinsförderungsrichtlinie).
Zu 3.)
Die Sanierung des Tickethäuschens am
Sportplatz in Höhe von ca. 1.000,00 Euro ist nicht zuschussfähig,
da es sich hierbei um eine „sonstige Anlage“ handelt, welche wirtschaftliche
Erlöse erbringen kann. Solche „Anlagen“ sind ebenfalls gemäß Punk IV. 1.) der
Vereinsförderungsrichtlinie nicht zuschussfähig.
Zu 4.)
Die Sanierung / der Neubau des
Spieler-/Trainerunterstandes am Spielfeldrand in Höhe von ca. 1.500,00 Euro ist
ebenfalls nicht zuschussfähig, da diese Investitionsmaßnahme nicht im
Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) steht (lt. Punkt IV. 1.)
der Vereinsförderungsrichtlinie).
Unter
Betrachtung dieser Gesichtspunkte ist lediglich die Investitionsmaßnahme
„Verputzen der Sportgerätehalle an der Wetterseite“ in Höhe von ca. 3.000,00
Euro zu 10 % der tatsächlichen Ausgaben zuschussfähig, sodass nach Zustimmung
des Gemeinderates für den gemeindlichen Haushalt 2019 unter der Haushaltsstelle
1.5500.9881 (Förderung des Sports – Investitionszuschuss TSV Hemhofen) ein
Ansatz in Höhe von ca. 300,00 Euro veranschlagt werden müsste.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplanten Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen des TSV Hemhofen wird im Jahr 2019 eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Im Haushalt 2019 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9881 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 300,00 Euro eingeplant.