Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat gemeinsam mit dem
Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in
Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach
Empfehlung des BGH und Auszug der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in
Zukunft die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die
Annahme durch den Gemeinderat oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss
beschlossen werden. Dies dient insbesondere der Entlastung der kommunalen
Wahlbeamten, die mit den Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen
Kontakt haben. Es wird deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des
Zuwendungsvorgangs hingewirkt.
Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür,
dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels
seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in
unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen
Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank
ausdrücken.
Die Gemeinde Hemhofen erhielt am 10. Januar 2019 eine Sachspende von
der Rauer GmbH in Höhe von 99,60 Euro. Diese Sachspende (Glühwein) kam dem
Weihnachtskonzert am Sonntag, dem 09.12.2018 zugute.
Eine weitere Sachspende erfolgte am 16. Januar 2019 von Pro Schule e.
V. dem Förderverein der Grundschule Hemhofen in Höhe von ca. 50,00 Euro, welche
der Mittagsbetreuung der Grundschule Hemhofen zugutekommt. Die Sachspende in
Form eines tragbaren CD-Players wurde als Weihnachtsgeschenk der
Mittagsbetreuung übergeben.
Nachdem keine erwähnten Verdachtsgründe vorliegen, empfiehlt die
Verwaltung die Annahme der Sachspende (Glühwein) von der Rauer GmbH für
Unterstützung des Weihnachtskonzertes in Höhe von 99,60 Euro sowie die Annahme
der Sachspende (CD-Player) von Pro Schule e. V. für die Mittagsbetreuung in
Höhe von ca. 50,00 Euro.
Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger
und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spenden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.
2. Der
Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende von der Rauer GmbH in Höhe
von 99,60 Euro für die Unterstützung des Weihnachtskonzertes anzunehmen. Die Spendenannahme
wird im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 0.0000.1771 verbucht.
Beschluss: Ja 15 Nein 0
3. Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende von Pro Schule e. V. in Höhe von ca. 50,00 Euro für die Mittagsbetreuung anzunehmen. Die Spendenannahme wird im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 0.4643.1771 verbucht.