Sachverhalt:
GR Thomas Koch stellte am 13.11.2018 folgenden Antrag auf Behandlung im
Gemeinderat:
1. Die Ortsbegrüßungsschilder Hemhofen (2) und Zeckern (1) sind
von Werbeanbringungen von Gewerbetreibenden, Vereinen und Dritten, im oberen
Begrüßungsbereich frei zu halten.
2. Die Anbringung von Hinweisschildern unterhalb des
Begrüßungsschildes mit einer Höhe bis 20 cm und Breite bis 1,50 m ist zeitlich
begrenzt möglich. Diese Hinweisschilder sind unter Nennung des Textes, der
Größe und Dauer der Anbringung bei der Verwaltung anzuzeigen. Die Genehmigung
und Zustimmung erfolgt durch die Verwaltung und ist Gebührenfrei.
3. Die Verwaltung bietet den örtlichen Gewerbetreibenden die
Möglichkeiten Ihren Betrieb, bzw. ihr Firmenloge mit Hinweis auf den
Betriebsort, auf einer Sammeltafel im Ort darzustellen. Als mögliche Ausführung
wird auf die Tafel in Röttenbach am Kreisverkehr verwiesen.
1. Hier ist seitens der Verwaltung 3-4 mal im Gemeindeblatt ein
Aufruf an die Gewerbetreibenden zu veröffentlichen, ihr Interesse zu bekunden.
2. Die Finanzierung erfolgt über die Gewerbetreibenden.
3. Die Verwaltung stimmt die Aufstellflächen über den Bauausschuss
mit dem Landratsamt ab [Wolfenäcker, Milchbock, Plätzla, Jahnstraße, Zeckern
West, Zeckern Ost, Bahnhof (nur eine Auswahl möglicher Standorte)].
4. Die Verwaltung klärt, ob die Aufstellung innerhalb der 10 m
anbaufreien Zone innerorts, wie außerhalb möglich und ob die Errichtung ohne
Bauantrag möglich ist.
Zu Punkt 3. des Antrags von GR Thomas Koch ist anzumerken, dass die
Verwaltung erstmalig im Amtsblatt am 25.01.2019, den gewünschten Aufruf an die
Gewerbetreibenden gestartet hat. Rückmeldefrist ist bis 22.02.2019 angegeben.
Der antragstellende GR Thomas Koch war bei der Sitzung nicht anwesend,
so dass er sich selbst zu seinem Antrag nicht äußern konnte.
Über den Punkt 3 des Antrags von GR Thomas Koch wurde nicht abgestimmt,
da dieser Punkt noch von der Verwaltung bearbeitet wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Der
Gemeinderat beschließt, den zur Zeit vorhandenen Zustand bezüglich der Ortsbegrüßungsschilder zu
belassen.