Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Nutzungsänderung des best. Geschäftshauses, Siedlerstraße 1, Fl.Nr. 199/2, Gmkg. Zeckern (Genehmigungsverfahren)
  • Bauvoranfrage – Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Dachgauben am best. Wohnhaus sowie Anbau eines Dreifamilienwohnhauses, Kaulberg 9, Fl.Nr. 73, Gmkg. Hemhofen (Genehmigungsverfahren)
  • Nutzungsänderung des Büros im Untergeschoss zu Wohnräumen, Köhlerstraße 11, Fl.Nr. 242/8, Gmkg. Zeckern (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplatz, Feldstraße 3 a, Fl.Nr. 275, Gmkg. Hemhofen (Genehmigungsfreistellungsverfahren)