Sitzung: 05.02.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
- Nutzungsänderung des best.
Geschäftshauses, Siedlerstraße 1, Fl.Nr. 199/2, Gmkg. Zeckern
(Genehmigungsverfahren)
- Bauvoranfrage – Ausbau des
Dachgeschosses und Errichtung von Dachgauben am best. Wohnhaus sowie Anbau
eines Dreifamilienwohnhauses, Kaulberg 9, Fl.Nr. 73, Gmkg. Hemhofen
(Genehmigungsverfahren)
- Nutzungsänderung des Büros im
Untergeschoss zu Wohnräumen, Köhlerstraße 11, Fl.Nr. 242/8, Gmkg. Zeckern
(Genehmigungsfreistellungsverfahren)
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Stellplatz, Feldstraße 3 a, Fl.Nr. 275, Gmkg. Hemhofen
(Genehmigungsfreistellungsverfahren)