Sitzung: 19.02.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 28.01.2019 eine informelle
Bauvoranfrage vorgelegt, in der sie für den geplanten Neubau eines
Einfamilienwohnhauses (10 m x 10 m) auf der südlichen Teilfläche ihres
Grundstücks Waldstraße 10, den Antrag auf Übernahme der Abstandsfläche durch
die Gemeinde Hemhofen stellen. Der Neubau (eingezeichnet im vorgelegten Plan
allerdings als Rechteck) soll in voller Länge auf der Ostseite zum gemeindlichen
Grundstück Fl.Nr. 235/155, Gemarkung Zeckern, errichtet werden. Auf dem genannten
gemeindlichen Grundstück befindet sich ein Regenrückhaltebecken, das
Bestandteil des Entwässerungssystems für das Baugebiet Z 6 – „Zeckern-Mitte“
ist.
Weiterhin sind nachstehende Befreiungen von den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Z 1 – „Zeckern 1“ beantragt:
- Zahl der Vollgeschosse: 2 Vollgeschosse
anstatt I+D (Erdgeschoss und Dachgeschoss)
- Situierung der gesamten Fläche des
Hauptgebäudes südlich außerhalb der Baugrenzen
- Dachform: Pultdach anstatt
Sattel-/Walmdach
Bei dem besagten Grundstück handelt es sich um ein schmales, sehr lang
gezogenes Grundstück, von deren Art es noch ca. 20 weitere Grundstücke im
Bereich Wald- und Eichendorffstraße gibt, die im rückwärtigen Raum unbebaut
sind. D.h., dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Präzedenzfall handelt,
wobei im Rahmen der Gleichbehandlung eine positive Beschlussfassung
gleichartige Beschlüsse nach sich ziehen würde.
Die südliche Teilfläche des Grundstücks hat im Bereich des geplanten
Gebäudes im Norden eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 12,30 m und im Süden von
ca. 11,40 m. D.h., dass bei Errichtung des Gebäudes auf der Ostgrenze, im
Norden nur noch ca. 2,30 m und im Süden nur noch ca. 1,40 m verbleiben. D.h.
dass die Mindestabstandsfläche von je 3,00 m, zum einen um 0,70 m und zum
anderen um 1,60 m nicht eingehalten wird und daher neben der von der Gemeinde
erforderlichen Abstandsflächenübernahme auch die vom westlichen Nachbarn
erforderlich wäre.
Hinsichtlich der Erschließung, vor allem der Entwässerung, ist es
durchaus möglich, dass im Falle einer starken Nachverdichtung das Kanalnetz im
besagten Bereich Wald- und Siedlerstraße hydraulisch überlastet wird.
Aus diesem Grund wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, eine
kostenpflichtige Überprüfung der hydraulischen Belastbarkeit des Kanalnetzes
durch das Ing.-Büro Miller, Nürnberg, im Hinblick auf die evtl. genannten
Bebauungsmöglichkeiten (Hinterliegergrundstücke) durchzuführen.
Abschließend muss aus Sicht der Verwaltung auch mitgeteilt werden, dass
dieser Präzedenzfall die Änderung des gesamten rechtskräftigen Bebauungsplanes
Z1 zur Folge haben könnte.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Ausschuss beschließt, unter dem Vorbehalt, dass eine Überprüfung der hydraulischen Belastbarkeit des Kanalnetzes im Einzugsbereich Wald-/Siedlerstraße (mit evtl. Bebauung von ca. 20 Hinterliegergrundstücken) ein positives Ergebnis ergibt, die nachstehenden Beschlüsse: 8:0
3. Der beantragten erforderlichen Übernahme der Abstandsfläche auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 235/155, Gemarkung Zeckern, wird zugestimmt. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei besagtem Grundstück um das Regenrückhaltebecken (ohne bauliche Anlagen) handelt.
Beschluss: 8:0
4. Zu den beantragten Befreiungen – Zahl der Vollgeschosse, Situierung außerhalb der Baugrenzen, Pultdach anstatt Sattel-/Walmdach – wird das Einvernehmen erteilt. Beschluss: 8:0
5. Evtl. anfallende Erschließungs- und Planungs- bzw. Umplanungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Beschluss: 8:0