Sitzung: 19.02.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Im Bereich Berg-/Amsel-/Adler-/Blumenstraße wurde vor vielen Jahren ein
Kreisverkehr in der Bergstraße errichtet, bei dem in Richtung St 2259 nach
Zeckern gerade aus gefahren werden darf und in Gegenrichtung, ab kurz vor dem
Kreisverkehr, vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ gilt.
Nunmehr wurde aus der Bürgerschaft der Gemeindeverwaltung mitgeteilt,
dass es in gewissem Maße vorkommt, dass Fahrzeugführer/innen in Richtung St
2259 gerade aus fahren, obwohl die vorhandene Beschilderung dies verbietet.
Dieses verkehrswidrige Verhalten stellt eine Verkehrsgefährdung dar.
Beschlussvorschlag:
1) Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2) Die aktuelle Situation bleibt so vorerst so bestehen.