Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Bereich Berg-/Amsel-/Adler-/Blumenstraße wurde vor vielen Jahren ein Kreisverkehr in der Bergstraße errichtet, bei dem in Richtung St 2259 nach Zeckern gerade aus gefahren werden darf und in Gegenrichtung, ab kurz vor dem Kreisverkehr, vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ gilt.

Nunmehr wurde aus der Bürgerschaft der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass es in gewissem Maße vorkommt, dass Fahrzeugführer/innen in Richtung St 2259 gerade aus fahren, obwohl die vorhandene Beschilderung dies verbietet. Dieses verkehrswidrige Verhalten stellt eine Verkehrsgefährdung dar. 


Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2)    Die aktuelle Situation bleibt so vorerst so bestehen.