Sitzung: 19.02.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
1)
Verkehrsberuhigung
(Fahrbahnmarkierung „30“, Austellung von Blumenkübel)
Die Anwohner der Eichendorffstraße (mit Unterschriftenliste – 34
Personen) haben mit Schreiben vom 15.09.2018 beantragt, dass eine
Verkehrsberuhigung in dieser Straße erfolgen sollte.
Dies wird dadurch begründet, dass das „30 Zone“-Schild beim Gelände
Spedition Pohl, nach deren Aussage häufig übersehen wird und die gerade
Straßenführung und die Breite der Straße viele Autofahrer dazu verleiten, auch
im Bereich des Wohngebiets oftmals sogar schneller als 50 km/h zu fahren.
Als Lösung wird vorgeschlagen mit Fahrbahnmarkierungen „30“ zu Beginn
des Wohngebietes aufzubringen, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf sich zu
ziehen.
2)
Aufstellung
von Blumenkübeln im Bereich der Abzweigung Klemens-Mölkner-Straße
Da nach Meinung der Antragsteller die Vorfahrtsregelung „rechts vor
links“ an dieser Einmündung regelmäßig missachtet wird, sollen große
feststehende Blumenkübel aufgestellt werden, damit die Anwohner besser von
ihrem Vorfahrtsrecht Gebrauch machen können.
3)
Haltverbot
gegenüber der Ein-/Ausfahrt der Firma bofrost
Die Firma bofrost hat mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragt, dass
gegenüber der
Ein-/Ausfahrt ein Haltverbot angeordnet wird, um eine mühelose
Anlieferung und Warenversorgung durch LKW’s zu ermöglichen.
4)
Einseitiges
Haltverbot
Herr Hans-Jürgen Schubert hat mit Schreiben vom 31.10.2018 beantragt,
dass in der Eichendorffstraße ein einseitiges Haltverbot angeordnet wird, damit
man ungehindert (auch Feuerwehr und Rettungswagen) durchfahren kann. Er
vertritt die Auffassung, dass auf dieser
Straße beidseitig geparkt wird und man daher nur schlangenförmig im
Schritttempo fahren kann.
Beschlussvorschlag:
1) Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gegeben.
2) Fahrbahnmarkierung „30“
Aufgrund des Antrags der Anwohner wird an geeigneten Stellen die Fahrbahnmarkierung „30“ angebracht.
Beschluss: 8:0
3) Aufstellung von Blumenkübeln
Die Aufstellung von Blumenkübeln wird zurückgestellt und dafür ein wechselseitiges Haltverbot zwischen der Einmündung Eichendorff-/Klemens-Mölkner-Straße und Einmündung Eichendorff-/Siedlerstraße angeordnet.
Beschluss: 8:0
4) Haltverbot gegenüber der Ein-/Ausfahrt der Firma bofrost
Aufgrund des genannten Antrags wird ein Haltverbot in diesem Bereich angeordnet.
Beschluss: 8:0
5) Einseitiges Haltverbot
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 3 kommt man überein, dass ein einseitiges Haltverbot hinfällig wird. Es erfolgt keine Beschlussfassung.