Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

1)    Verkehrsberuhigung (Fahrbahnmarkierung „30“, Austellung von Blumenkübel)

 

Die Anwohner der Eichendorffstraße (mit Unterschriftenliste – 34 Personen) haben mit Schreiben vom 15.09.2018 beantragt, dass eine Verkehrsberuhigung in dieser Straße erfolgen sollte.

Dies wird dadurch begründet, dass das „30 Zone“-Schild beim Gelände Spedition Pohl, nach deren Aussage häufig übersehen wird und die gerade Straßenführung und die Breite der Straße viele Autofahrer dazu verleiten, auch im Bereich des Wohngebiets oftmals sogar schneller als 50 km/h zu fahren.

 

Als Lösung wird vorgeschlagen mit Fahrbahnmarkierungen „30“ zu Beginn des Wohngebietes aufzubringen, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf sich zu ziehen.

 

2)    Aufstellung von Blumenkübeln im Bereich der Abzweigung Klemens-Mölkner-Straße

 

Da nach Meinung der Antragsteller die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an dieser Einmündung regelmäßig missachtet wird, sollen große feststehende Blumenkübel aufgestellt werden, damit die Anwohner besser von ihrem Vorfahrtsrecht Gebrauch machen können.

 

3)    Haltverbot gegenüber der Ein-/Ausfahrt der Firma bofrost

 

Die Firma bofrost hat mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragt, dass gegenüber der

Ein-/Ausfahrt ein Haltverbot angeordnet wird, um eine mühelose Anlieferung und Warenversorgung durch LKW’s zu ermöglichen.

 

4)    Einseitiges Haltverbot

 

Herr Hans-Jürgen Schubert hat mit Schreiben vom 31.10.2018 beantragt, dass in der Eichendorffstraße ein einseitiges Haltverbot angeordnet wird, damit man ungehindert (auch Feuerwehr und Rettungswagen) durchfahren kann. Er vertritt die Auffassung, dass auf dieser  Straße beidseitig geparkt wird und man daher nur schlangenförmig im Schritttempo fahren kann.


Beschlussvorschlag:

1)    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gegeben.

2)    Fahrbahnmarkierung „30“

Aufgrund des Antrags der Anwohner wird an geeigneten Stellen die Fahrbahnmarkierung „30“ angebracht.

 

Beschluss:             8:0

 

3)    Aufstellung von Blumenkübeln

Die Aufstellung von Blumenkübeln wird zurückgestellt und dafür ein wechselseitiges Haltverbot zwischen der Einmündung Eichendorff-/Klemens-Mölkner-Straße und Einmündung Eichendorff-/Siedlerstraße angeordnet.

 

Beschluss:             8:0

 

4)    Haltverbot gegenüber der Ein-/Ausfahrt der Firma bofrost

Aufgrund des genannten Antrags wird ein Haltverbot in diesem Bereich angeordnet.

 

Beschluss:             8:0

 

5)    Einseitiges Haltverbot

 

Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 3 kommt man überein, dass ein einseitiges Haltverbot hinfällig wird. Es erfolgt keine Beschlussfassung.