Sachverhalt:
Nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren wurde die Vergabe der
Stellplätze für die Kirchweih 2019 vorgenommen und der Plan zur Aufstellung der
einzelnen Fahrgeschäfte und Buden erstellt.
Darüber hinaus sollte für den geplanten Zeltbetrieb während der
Kirchweih wieder eine Verkürzung der Sperrzeit vorgenommen werden. Zu begründen
ist die Notwendigkeit der Sperrzeitverkürzung für den Zeltbetrieb durch die
traditionell stattfindende Kirchweih.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist für die vorhandenen
Gaststättenbetriebe keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Hier sind die
gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. Lärmschutzvorschriften) beim Betrieb
der Gaststätten zu beachten. Der Bieranstich findet im Übrigen in diesem Jahr
in der „Kleinen Welt“, Blumenstraße statt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die vorgeschlagene Liste der Schausteller findet Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den Schaustellern abzuschließen.
3. Die Aufstellung der Fahrgeschäfte und Buden entsprechend des beiliegenden Lageplans findet Zustimmung.
4. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.
5. Während der Kirchweih 2019 werden die Sperrzeiten für den Zeltbetrieb wie folgt festgelegt:
Freitag, Samstag 02.00 Uhr
Sonntag, Montag 01.00 Uhr
6. Die Lärmschutzvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie sind beim Betrieb der Gaststätten und beim Zeltbetrieb zu beachten.