Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren wurde die Vergabe der Stellplätze für die Kirchweih 2019 vorgenommen und der Plan zur Aufstellung der einzelnen Fahrgeschäfte und Buden erstellt.

 

Darüber hinaus sollte für den geplanten Zeltbetrieb während der Kirchweih wieder eine Verkürzung der Sperrzeit vorgenommen werden. Zu begründen ist die Notwendigkeit der Sperrzeitverkürzung für den Zeltbetrieb durch die traditionell stattfindende Kirchweih.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist für die vorhandenen Gaststättenbetriebe keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. Lärmschutzvorschriften) beim Betrieb der Gaststätten zu beachten. Der Bieranstich findet im Übrigen in diesem Jahr in der „Kleinen Welt“, Blumenstraße statt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die vorgeschlagene Liste der Schausteller findet Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den Schaustellern abzuschließen.

3.    Die Aufstellung der Fahrgeschäfte und Buden entsprechend des beiliegenden Lageplans findet Zustimmung.

4.    Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.

5.    Während der Kirchweih 2019 werden die Sperrzeiten für den Zeltbetrieb wie folgt festgelegt:

Freitag, Samstag                                                  02.00 Uhr

Sonntag, Montag                                                  01.00 Uhr

6.    Die Lärmschutzvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie sind beim Betrieb der Gaststätten und beim Zeltbetrieb zu beachten.