Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen auf ihrem Grundstück einen
Doppelcarport (5,36 m x 9,00 m) und Schuppen mit einem Pultdach von 3 ° zu
errichten.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 abweicht:
v Teilweise Situierung des Carports (ca. 20,00
qm) außerhalb der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.