Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen auf ihrem Grundstück einen Doppelcarport (5,36 m x 9,00 m) und Schuppen mit einem Pultdach von 3 ° zu errichten.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 abweicht:

 

v      Teilweise Situierung des Carports (ca. 20,00 qm) außerhalb der Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.