Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Fl.Nr. 358/3 Tfl.
und 358/4, beide Gemarkungen Hemhofen, am Heppstädter Weg, ein
Einfamilienwohnhaus (Haus 3) mit 2 Garagen in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA)
zu errichten. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Hauptgebäude mit einem
versetzen Pultdach und 2 Garagen, wobei 1 Garage im Haus integriert ist und die
andere mit Flachdach ausgeführt wird. Innerhalb dieses Areals sind noch weitere
6 Häuser geplant, von denen 1 Haus bereits genehmigt und 3 Häuser dem
Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt wurden. Die Grundstücksbesitzer haben
sich darüber hinaus gegenüber der Gemeinde verpflichtet alle im Zusammenhang
mit der geänderten Bebauung entstehenden Erschließungskosten zu übernehmen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:
v 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
v Hauptgebäude: Versetztes Pultdach mit 10 °
anstatt SD mit 25 ° - 35 °
Beschlussvorschlag:
Zu dem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.