Sachverhalt:
Durch die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der einschlägigen
DIN-Normen (DIN 1986-30 Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen)
werden die Pflichten der Grundstückseigentümer zur regelmäßigen Überprüfung und
Instandhaltung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen neu definiert. Demnach
sind alle, auch bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015
auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Einhergehend damit ist es jedoch auch
erforderlich den verwaltungsmäßigen Vollzug dieser neuen Vorschriften
sicherzustellen, wozu auch eine Anpassung der bestehenden Entwässerungssatzung
erforderlich wird.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungsatzung zur Entwässerungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.