Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Durch die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der einschlägigen DIN-Normen (DIN 1986-30 Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen) werden die Pflichten der Grundstückseigentümer zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen neu definiert. Demnach sind alle, auch bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Einhergehend damit ist es jedoch auch erforderlich den verwaltungsmäßigen Vollzug dieser neuen Vorschriften sicherzustellen, wozu auch eine Anpassung der bestehenden Entwässerungssatzung erforderlich wird.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Änderungsatzung zur Entwässerungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.      Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.