Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bayer. Feuerwehrgesetz schreibt für die Kommandanten und stellv. Kommandanten der Feuerwehren eine Entschädigung vor, die sich nach der Zahl der Einsatzfahrzeuge bemisst. Diese Entschädigungssätze werden jeweils entsprechend der Besoldungserhöhung der Laufbahnbeamten angepasst. Für andere Feuerwehrdienstleistende (z.B. Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte) besteht keine gesetzliche Regelung. Diese können vielmehr auf freiwilliger Basis entschädigt werden. Der Gemeinderat hat daher am 07.04.2009 beschlossen, den Gerätewarten und Atemschutzgerätewarten ab 01.05.2009 eine monatliche Entschädigung von 20 € zu gewähren.

Kommandant Richter beantragt nunmehr für die Feuerwehr Zeckern aufgrund der starken Arbeitsbelastung dieser Personen eine Erhöhung dieser freiwilligen Entschädigung auf monatlich 50 €.

Hierzu ist festzustellen, dass eine Umfrage bei benachbarten Kommunen ein sehr uneinheitliches Bild ergeben hat. Während z.B. Heßdorf und Baiersdorf eine wesentlich geringere Entschädigung gewährt und Herzogenaurach in gleicher Höhe entschädigt, hat Adelsdorf eine höhere Entschädigung festgesetzt. Zu bedenken ist bei der Forderung des Kommandanten aber auch, dass bei einer Festsetzung auf die gewünschte Höhe von 50 € eine Kollision mit den gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungssätzen für die Kommandanten und stellv. Kommandanten ergibt (Kommandant Hemhofen 93,10 €/mtl. -stellv. Kommandant 46,55 €/mtl und Kommandant Zeckern 118,40 €/mtl. – stellv. Kommandant 59,20 €/mtl.) Es wird daher vorgeschlagen es bei den bisherigen freiwilligen Entschädigungssätzen zu belassen, diese aber auch entsprechend den Kommandantenentschädigungen künftig an die Besoldungsentwicklung mit anzupassen. Daraus folgend ergibt sich rückwirkend zum 01.03.2010 eine Erhöhung um 1,2 v.H.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die freiwillige Entschädigung für die Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte der Feuerwehren wird weiterhin auf 20 €/mtl festgesetzt. Diese Entschädigung wird künftig entsprechend der Regelungen für die Entschädigungen für die Kommandanten angepasst.

3.      Die Anpassung erfolgt erstmals rückwirkend zum 01.03.2010.