Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt an der Westseite einen Carport zu
errichten und einen Wintergarten anzubauen. Der Zugang der Grundfläche beträgt
insgesamt ca. 33 qm.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:
v Situierung des Wintergartenanbaus und des
Carports außerhalb der Baugrenzen.
v Anstatt FD/PD 0°-3° bzw. SD mit 25°-35°
nunmehr SD mit 15°.
Beschlussvorschlag:
1. Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.
2. Auf Hinweis von GR Gruhl, der mitteilte dass Regenwasser vom vorhandenen Carport und Dach auf die öffentliche Verkehrsfläche läuft, wird die Verwaltung beauftragt diesem Umstand nachzugehen.