Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf einer Fläche von ca. 15 qm den
Stauraum vor den beiden bestehenden Garagen Ringstraße 10 und 12 zu überdachen.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:
v Situierung der Überdachung außerhalb der
Baugrenzen.
v Anstatt FD/PD mit 0°-3° bzw. SD mit 25°-35°
nunmehr PD mit 8°-10°.
Beschlussvorschlag:
Zu dem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.