Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf der an der Südseite bestehenden Flachdachgarage ein Satteldach mit 45° aufzubauen.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

v      Situierung der Garage außerhalb der Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.