Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf der an der Südseite bestehenden
Flachdachgarage ein Satteldach mit 45° aufzubauen.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:
v Situierung der Garage außerhalb der
Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.