Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 13

Sachverhalt:

Dem vorliegende Baugesuch wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 27.07.2010 trotz vorgetragener Bedenken der Verwaltung zugestimmt. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts hat der 1. Bgm. diesen Beschluss gemäß Art. 59 Abs. 2 GO beanstandet und den Vollzug ausgesetzt. Das Landratsamt wurde mit Schreiben vom 29.07.2010 von den Bedenken unterrichtet. In einem kurz darauf stattgefunden Telefonat teilte der Baujurist des Landratsamtes mit, dass die Rechtsauffassung der Gemeinde zutreffend sei und kündigte kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme an. Nachdem diese nicht eintraf wurde auf Rückfrage der Gemeinde Hemhofen mitgeteilt, dass das Baugesuch nunmehr sofort vom Landratsamt abgelehnt werden soll, weswegen um vollständige Vorlage der Baupläne gebeten wurde. Diese Vorlage erfolgte mit Schreiben vom 02.09.2010. Mit Schreiben vom 11.10.2010 teilt die Kommunalabteilung des Landratsamtes nunmehr mit, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit nachbarlichen und öffentlichen Interessen nicht vereinbar ist und bietet um nochmalige Beratung der Angelegenheit.

Nachdem sich an der Sachlage nicht verändert hat (Bebauungsplan schreibt für an der Grundstücksgrenze zusammenstoßende Garagen oder Nebengebäude eine einheitliche Gestaltung vor/Nachbar ist nicht bereit sich gestalterisch anzupassen) ist aus Sicht der Verwaltung eine Zustimmung zum vorliegenden Baugesuch nicht möglich.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der zustimmende Beschluss des Bauausschusses vom 27.07.2010 wird aufgehoben.

3.      Die beantragte Zustimmung zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird verweigert.


Abstimmungsvermerke:

Wegen persönlicher Beteiligung nahm GR Gambel nicht an der Abstimmung teil.