Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach dem ATV-DWA Merkblatt 115 sind im Rahmen der Eigenüberwachungspflicht der Gemeinden die sog. Indirekteinleiter (gewerbliche oder sonstige Einleiter mit bestimmten Inhaltsstoffen die lt. Entwässerungssatzung problematisch zu sehen sind) besonders zu überwachen. Hierzu ist es jedoch erforderlich erstmalig ein sog. Indirekteinleiterkataster zu erstellen.

Eine Angebotseinholung bei den die Gemeinde betreuenden Ing. Büros hat ergeben, dass das Ing. Büro Balling, Bamberg diese Leistung zu einem Pauschalhonorar von rd. 7.500 € (Brutto einschl. Nebenkosten) anbietet, während das Ing. Büro GBI, Herzogenaurach hierfür rd. 10.500 € veranschlagt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag zur Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters wird an das Ing. Büro Balling, Bamberg zu den Bedingungen des Angebotes vom 16.11.2010 vergeben.