Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 02. Mai 2017 mit der Einführung einer kostendeckenden Gebühr für die Musikschule Hemhofen befasst. In diesem Zusammenhang wurde somit die Gebührenerhöhung, die Gewährung eines „Einheimischenabschlags“, welcher in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen als Zuschuss genannt wurde, als auch die Änderung der dazugehörigen Gebührensatzung beschlossen.

 

Aus Gründen der Transparenz und aufgrund der bisherigen Beschlusslage wurde der letztmals kostendeckende Gebührensatz als sogenanntes „Schulgeld“ festgesetzt. Im Rahmen der Finanzhoheit hat die Gemeinde Hemhofen grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit darüber, für welche (zulässigen) Ziele welche Mittel in welcher Höhe verwendet werden sollen. Seit der beschlossenen Gebührenkalkulation vom 02.05.2017 hat die Gemeinde Hemhofen lediglich den Musikunterricht der Einheimischen durch die Einführung des Einheimischenabschlags (Zuschuss) gefördert. Die gesonderte Ausweisung und Festlegung des Zuschusses für die Musikschüler mit dem Hauptwohnsitz in Hemhofen in der Satzung ist im Interesse einer zielgerichteten und transparenten Förderung sinnvoll. So hat der Gemeinderat in den Folgejahren die Möglichkeit, hier steuern einzugreifen und die Förderung an geänderte Rahmenbedingungen in einzelnen Unterrichtskategorien anzupassen. Da der Betrieb der Musikschule dem Selbstverwaltungsbereich der Gemeinde Hemhofen zuzurechnen ist, steht es ihr frei, im Rahmen der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik Förderungsmaßnahmen vorzusehen und auf eigene Bürger zu verschränken. Die Bezuschussung des Musikschulunterrichts für die Bürger der Gemeinde Hemhofen sollte vor dem Hintergrund des langjährigen Musikschulbetriebs und des hohen Qualitätsstandards der Musikschule in Hemhofen gesehen werden.

 

Nach nunmehr zwei Jahren wurde eine Neukalkulation der Musikschulgebühr veranlasst. Gemäß dieser Neukalkulation würde sich eine Kostendeckung pro Jahreswochenstunde bei 2.612,77 Euro ergeben. Dies entspricht einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 3,28 %. Hierbei ist allerdings zu erwähnen, dass dieser Kostendeckungsgrad nur erreicht werden kann, sofern der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen sich dazu bereit erklärt, neben dem bereits gewährten Einheimischenabschlag eine zusätzliche Defizitanerkennung in Höhe von 10.000,00 Euro pro Jahr zu tragen. Der Kostendeckungsgrad ohne dieser zusätzlichen Defizitanerkennung in Höhe von 10.000,00 Euro würde bei 2.712,77 Euro (+ 7,12 %) liegen, welcher allerdings gemäß unserer Musikschulleitung Frau Szarek nicht mehr zu vertreten wäre.

 

Im vergangenen Schuljahr 2017/2018 hat die Gemeinde Hemhofen durch die Einführung des Einheimischenabschlags ihre eigenen Bürger mit einem Betrag in Höhe von ca. 112.000,00 Euro gefördert. Im aktuellen Schuljahr 2018/2019 liegt die voraussichtliche Förderung bei ca. 117.000,00 Euro (156 Schüler).

 

Durch das neue Konzept der Musikschule werden in Zukunft weitere Musikunterrichtsarten wie zum Beispiel Musikalische Früherziehung plus (Pilotprojekt) als auch Erwachsene und 60plus eingeführt. Die Unterrichtsart Erwachsene und 60plus teilt sich in drei verschiedenen Bereichen (Liedbegleitung Gitarre, Samba Trommeln und Best Age Band) auf. Der Kostendeckungsgrad hierfür ist bei einer Anzahl von zehn Personen erreicht. Die Musikschulleiterin Frau Szarek würde dieses neue Projekt gerade im Hinblick auf die neue Konzeption dennoch aber gerne bereits ab einer Anzahl von ca. fünf Personen stattfinden lassen, sodass in diesem Fall der Restbetrag der Kostendeckung ebenfalls durch die Gemeinde Hemhofen getragen werden müsste. Die Musikalische Grundausbildung und Orff-Spielkreis wurde aufgrund fehlender Nachfrage in den vergangenen Jahren gestrichen.

 

Durch die Möglichkeit des Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Zuschussgewährung direkt an die Gemeinde Hemhofen besteht weiterhin die Möglichkeit, auch diesen Schülern ein reduziertes Schulgeld in Rechnung zu stellen, wenn die Wohnsitzgemeinde einen Zuschuss auf den kostendeckenden Tarif an die Gemeinde Hemhofen bezahlt. Dies wurde in den vergangen zwei Jahren im Zuge der Einführung eines Hemhofen-Bonus als auch eines einkommensabhängigen Förderzuschusses durch die Gemeinde Röttenbach gewährleistet. Die Gemeinde Röttenbach hat der Gemeinde Hemhofen bereits signalisiert, dass einer weiteren gleichwertigen Gewährung für ein weiteres Jahr nichts im Wege stehen wird.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.03.2019 die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen (Beschluss: 7:1), der neukalkulierten Gebührenberechnung mit einem Kostendeckungsgrad in Höhe von 2.612,77 Euro pro Jahreswochenstunde inkl. der gewährten Defizitanerkennung in Höhe von 10.000,00 Euro zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit wird in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen weiterhin nur noch ein einheitlicher kostendeckender Gebührensatz, sog. „Schulgeld“ ausgewiesen.

3.    Die Gemeinde Hemhofen fördert ausdrücklich den Musikschulunterricht der Schüler, die mit Hauptwohnung in Hemhofen gemeldet sind durch die Gewährung eines Zuschusses, sog. „Einheimischenabschlag“.

4.    Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

5.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.