Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 02. Mai 2017 mit der
Einführung einer kostendeckenden Gebühr für die Musikschule Hemhofen befasst.
In diesem Zusammenhang wurde somit die Gebührenerhöhung, die Gewährung eines „Einheimischenabschlags“,
welcher in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen
als Zuschuss genannt wurde, als auch die Änderung der dazugehörigen
Gebührensatzung beschlossen.
Aus Gründen der Transparenz und aufgrund der bisherigen Beschlusslage
wurde der letztmals kostendeckende Gebührensatz als sogenanntes „Schulgeld“
festgesetzt. Im Rahmen der Finanzhoheit hat die Gemeinde Hemhofen grundsätzlich
die Entscheidungsfreiheit darüber, für welche (zulässigen) Ziele welche Mittel
in welcher Höhe verwendet werden sollen. Seit der beschlossenen
Gebührenkalkulation vom 02.05.2017 hat die Gemeinde Hemhofen lediglich den
Musikunterricht der Einheimischen durch die Einführung des
Einheimischenabschlags (Zuschuss) gefördert. Die gesonderte Ausweisung und
Festlegung des Zuschusses für die Musikschüler mit dem Hauptwohnsitz in
Hemhofen in der Satzung ist im Interesse einer zielgerichteten und
transparenten Förderung sinnvoll. So hat der Gemeinderat in den Folgejahren die
Möglichkeit, hier steuern einzugreifen und die Förderung an geänderte
Rahmenbedingungen in einzelnen Unterrichtskategorien anzupassen. Da der Betrieb
der Musikschule dem Selbstverwaltungsbereich der Gemeinde Hemhofen zuzurechnen
ist, steht es ihr frei, im Rahmen der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik
Förderungsmaßnahmen vorzusehen und auf eigene Bürger zu verschränken. Die
Bezuschussung des Musikschulunterrichts für die Bürger der Gemeinde Hemhofen
sollte vor dem Hintergrund des langjährigen Musikschulbetriebs und des hohen Qualitätsstandards
der Musikschule in Hemhofen gesehen werden.
Nach nunmehr zwei Jahren wurde eine Neukalkulation der Musikschulgebühr
veranlasst. Gemäß dieser Neukalkulation würde sich eine Kostendeckung pro
Jahreswochenstunde bei 2.612,77 Euro ergeben. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 3,28 %. Hierbei ist allerdings zu
erwähnen, dass dieser Kostendeckungsgrad nur erreicht werden kann, sofern der
Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen sich dazu bereit erklärt, neben dem bereits
gewährten Einheimischenabschlag eine zusätzliche Defizitanerkennung in Höhe von
10.000,00 Euro pro Jahr zu tragen. Der Kostendeckungsgrad ohne dieser
zusätzlichen Defizitanerkennung in Höhe von 10.000,00 Euro würde bei 2.712,77
Euro (+ 7,12 %) liegen, welcher allerdings gemäß unserer Musikschulleitung Frau
Szarek nicht mehr zu vertreten wäre.
Im vergangenen Schuljahr 2017/2018 hat die Gemeinde Hemhofen durch die
Einführung des Einheimischenabschlags ihre eigenen Bürger mit einem Betrag in
Höhe von ca. 112.000,00 Euro gefördert. Im aktuellen Schuljahr 2018/2019 liegt
die voraussichtliche Förderung bei ca. 117.000,00 Euro (156 Schüler).
Durch das neue Konzept der Musikschule werden in Zukunft weitere
Musikunterrichtsarten wie zum Beispiel Musikalische Früherziehung plus
(Pilotprojekt) als auch Erwachsene und 60plus eingeführt. Die Unterrichtsart
Erwachsene und 60plus teilt sich in drei verschiedenen Bereichen
(Liedbegleitung Gitarre, Samba Trommeln und Best Age Band) auf. Der
Kostendeckungsgrad hierfür ist bei einer Anzahl von zehn Personen erreicht. Die
Musikschulleiterin Frau Szarek würde dieses neue Projekt gerade im Hinblick auf
die neue Konzeption dennoch aber gerne bereits ab einer Anzahl von ca. fünf
Personen stattfinden lassen, sodass in diesem Fall der Restbetrag der
Kostendeckung ebenfalls durch die Gemeinde Hemhofen getragen werden müsste. Die
Musikalische Grundausbildung und Orff-Spielkreis wurde aufgrund fehlender
Nachfrage in den vergangenen Jahren gestrichen.
Durch die Möglichkeit des Abschlusses von öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Zuschussgewährung direkt an die
Gemeinde Hemhofen besteht weiterhin die Möglichkeit, auch diesen Schülern ein
reduziertes Schulgeld in Rechnung zu stellen, wenn die Wohnsitzgemeinde einen
Zuschuss auf den kostendeckenden Tarif an die Gemeinde Hemhofen bezahlt. Dies
wurde in den vergangen zwei Jahren im Zuge der Einführung eines Hemhofen-Bonus
als auch eines einkommensabhängigen Förderzuschusses durch die Gemeinde
Röttenbach gewährleistet. Die Gemeinde Röttenbach hat der Gemeinde Hemhofen
bereits signalisiert, dass einer weiteren gleichwertigen Gewährung für ein
weiteres Jahr nichts im Wege stehen wird.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.03.2019 die Empfehlung
an den Gemeinderat ausgesprochen (Beschluss: 7:1), der neukalkulierten
Gebührenberechnung mit einem Kostendeckungsgrad in Höhe von 2.612,77 Euro pro
Jahreswochenstunde inkl. der gewährten Defizitanerkennung in Höhe von 10.000,00
Euro zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit wird in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen weiterhin nur noch ein einheitlicher kostendeckender Gebührensatz, sog. „Schulgeld“ ausgewiesen.
3. Die Gemeinde Hemhofen fördert ausdrücklich den Musikschulunterricht der Schüler, die mit Hauptwohnung in Hemhofen gemeldet sind durch die Gewährung eines Zuschusses, sog. „Einheimischenabschlag“.
4. Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
5. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.