Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.02.2019 mit der formlosen Bauvoranfrage für die Errichtung eines weiteren Wohnhauses in der Waldstraße 10 (südliche Teilhälfte), Fl. Nr. 235/13, Gemarkung Zeckern, beschäftigt und dabei beschlossen, dass vor einer Zustimmung zu diesem Bauvorhaben, die hydraulischen Verhältnisse der Mischwasserkanalisation im Bereich der Wald-/Siedler- und Schulstraße überprüft werden müssen.

 

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden der Verwaltung mit Schreiben vom 19.03.2019 des IB Miller mit folgenden Hinweisen zugesandt:

 

“Zur Beantwortung Ihrer Anfrage haben wir unser Kanalnetzberechnungsmodell „Zeckern“ aus diesem Projekt für den Lastfall „Prognose-Zustand“ fortgeschrieben, indem wir in den von Ihnen markierten Grundstücken die Abflussbeiwerte entsprechend einem zweiten Wohngebäude als Hinterlieger erhöht haben.

Der Lastfall „Prognose-Zustand“ berücksichtigt im Vergleich zum Lastfall „Ist-Zustand“ bereits eine gewisse Nachverdichtung der Bebauung, aber nicht in diesem Umfang. Berücksichtigt sind das Schließen von Baulücken, d.h. von derzeit völlig unbebauten Grundstücken, und der Anschluss von Schmutzwasser aus Erweiterungsflächen, die im Trennsystem zu erschließen sind. Mit einem Modellregen Euler Typ II der Wiederkehrzeit T = 20 Jahre, der maßgeblich ist für die zu gewährleistende Überflutungssicherheit in Wohngebieten, wurde eine Berechnung durchgeführt.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es sowohl bei Schächten im Umfeld der verdichteten Grundstücke, aber insbesondere auch an Schächten der weiterführenden Abwasserkanäle zu teilweise deutlich größeren Überstauvolumina kommt. Die Auswirkungen erreichen die Abwasserkanäle in der Moorstraße, der Sudetenstraße und der Anna-Kästner-Straße.

 

Das bereits in einigen Bereichen gegebene Risiko einer Überflutung mit Schadensfolge erhöht sich. In der Anlage liegt auch ein Lageplanausschnitt mit Eintragung der Wasserspiegellagen im Lastfall „Prognose-Zustand“ ohne Nachverdichtung bei. Hier würden sich durch die Nachverdichtung in Teilbereichen vermutlich größere, überflutungsgefährdete Bereiche ergeben. Dies könnte durch eine zusätzliche Oberflächensimulation detaillierter überprüft werden.

 

Fazit:

Bereits ohne diese zusätzliche Nachverdichtung sind im Bereich der weiterführenden Abwasserkanäle überflutungsgefährdete Bereich im Lastfall „Prognose-Zustand“ vorhanden. Um hier das Gefährdungspotential nicht zu erhöhen, sollte eine zusätzliche Nachverdichtung in diesem Umfang nur erfolgen, wenn parallel Regenrückhalteräume geschaffen werden, die eine entsprechende Abflussdrosselung als Ausgleich für die Flächenversiegelung ermöglichen.

Dies bedeutet, dass bei jedem Hinterlieger ein Regenrückhalteraum geschaffen und betrieben werden müsste, der auch beim maßgeblichen Starkregenereignis der Wiederkehrzeit T = 20 Jahre, nur einen stark gedrosselten Abfluss von maximal Q_Dr = 1 l/s in die öffentliche Kanalisation einleitet. Andernfalls wären Baumaßnahmen zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit in der Kanalisation Zeckern vermutlich unumgänglich.“

 

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte der Bauvoranfrage unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass auf dem Grundstück des Antragstellers eine Rückhaltung ähnlich einem Zisternenbauwerk (Kosten geschätzt 5.000 – 10.000 €) errichtet wird und dabei sämtlich anfallende Abwässer gedrosselt dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Diese Vorgehensweise sollte bei allen „Handtuchgrundstücken (rd. 20 Stück)“ mit einer zweiten Bebauung so gehandhabt werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des IB Miller und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.      Der Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Waldstraße 10, Fl. Nr. 235/13, Gemarkung Zeckern wird unter der Bedingung zugestimmt, dass ein Regenrückhalteraum geschaffen und betrieben wird, der auch beim maßgeblichen Starkregenereignis der Wiederkehrzeit T = 20 Jahre nur einen stark gedrosselten Abfluss von maximal Q_Dr = 1 l/s in die öffentliche Kanalisation einleitet.

3.      Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die kanaltechnischen Vorgaben bei allen Grundstücken außerhalb von Baufenstern und einer zweiten Bebauung im Bereich der Wald-/Siedler- und Schulstraße als Grundlage zu fordern.