Sitzung: 16.04.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Sachverhalt:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat
sich in seiner Sitzung vom 19.02.2019 mit der formlosen Bauvoranfrage für die
Errichtung eines weiteren Wohnhauses in der Waldstraße
10 (südliche Teilhälfte), Fl. Nr. 235/13, Gemarkung Zeckern, beschäftigt und
dabei beschlossen, dass vor einer Zustimmung zu diesem Bauvorhaben, die
hydraulischen Verhältnisse der Mischwasserkanalisation im Bereich der
Wald-/Siedler- und Schulstraße überprüft werden müssen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden
der Verwaltung mit Schreiben vom 19.03.2019 des IB Miller mit folgenden
Hinweisen zugesandt:
“Zur Beantwortung Ihrer Anfrage haben wir
unser Kanalnetzberechnungsmodell „Zeckern“ aus diesem Projekt für den Lastfall
„Prognose-Zustand“ fortgeschrieben, indem wir in den von Ihnen markierten
Grundstücken die Abflussbeiwerte entsprechend einem zweiten Wohngebäude als
Hinterlieger erhöht haben.
Der Lastfall „Prognose-Zustand“
berücksichtigt im Vergleich zum Lastfall „Ist-Zustand“ bereits eine gewisse
Nachverdichtung der Bebauung, aber nicht in diesem Umfang. Berücksichtigt sind
das Schließen von Baulücken, d.h. von derzeit völlig unbebauten Grundstücken,
und der Anschluss von Schmutzwasser aus Erweiterungsflächen, die im Trennsystem
zu erschließen sind. Mit einem Modellregen Euler Typ II der Wiederkehrzeit T =
20 Jahre, der maßgeblich ist für die zu gewährleistende Überflutungssicherheit
in Wohngebieten, wurde eine Berechnung durchgeführt.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es
sowohl bei Schächten im Umfeld der verdichteten Grundstücke, aber insbesondere
auch an Schächten der weiterführenden Abwasserkanäle zu teilweise deutlich
größeren Überstauvolumina kommt. Die Auswirkungen erreichen die Abwasserkanäle
in der Moorstraße, der Sudetenstraße und der Anna-Kästner-Straße.
Das bereits in einigen Bereichen gegebene
Risiko einer Überflutung mit Schadensfolge erhöht sich. In der Anlage liegt
auch ein Lageplanausschnitt mit Eintragung der Wasserspiegellagen im Lastfall
„Prognose-Zustand“ ohne Nachverdichtung bei. Hier würden sich durch die
Nachverdichtung in Teilbereichen vermutlich größere, überflutungsgefährdete
Bereiche ergeben. Dies könnte durch eine zusätzliche Oberflächensimulation
detaillierter überprüft werden.
Fazit:
Bereits ohne diese zusätzliche Nachverdichtung
sind im Bereich der weiterführenden Abwasserkanäle überflutungsgefährdete
Bereich im Lastfall „Prognose-Zustand“ vorhanden. Um hier das
Gefährdungspotential nicht zu erhöhen, sollte eine zusätzliche Nachverdichtung
in diesem Umfang nur erfolgen, wenn parallel Regenrückhalteräume geschaffen
werden, die eine entsprechende Abflussdrosselung als Ausgleich für die
Flächenversiegelung ermöglichen.
Dies bedeutet, dass bei jedem Hinterlieger
ein Regenrückhalteraum geschaffen und betrieben werden müsste, der auch beim
maßgeblichen Starkregenereignis der Wiederkehrzeit T = 20 Jahre, nur einen
stark gedrosselten Abfluss von maximal Q_Dr = 1 l/s in die öffentliche
Kanalisation einleitet. Andernfalls wären Baumaßnahmen zur Erhöhung der
hydraulischen Leistungsfähigkeit in der Kanalisation Zeckern vermutlich
unumgänglich.“
Aus Sicht der Verwaltung könnte der
Bauvoranfrage unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass auf dem
Grundstück des Antragstellers eine Rückhaltung ähnlich einem Zisternenbauwerk
(Kosten geschätzt 5.000 – 10.000 €) errichtet wird und dabei sämtlich
anfallende Abwässer gedrosselt dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Diese
Vorgehensweise sollte bei allen „Handtuchgrundstücken (rd. 20 Stück)“ mit einer
zweiten Bebauung so gehandhabt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des IB Miller und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Waldstraße 10, Fl. Nr. 235/13, Gemarkung Zeckern wird unter der Bedingung zugestimmt, dass ein Regenrückhalteraum geschaffen und betrieben wird, der auch beim maßgeblichen Starkregenereignis der Wiederkehrzeit T = 20 Jahre nur einen stark gedrosselten Abfluss von maximal Q_Dr = 1 l/s in die öffentliche Kanalisation einleitet.
3. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die kanaltechnischen Vorgaben bei allen Grundstücken außerhalb von Baufenstern und einer zweiten Bebauung im Bereich der Wald-/Siedler- und Schulstraße als Grundlage zu fordern.