Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat im August 2018 einen Bauantrag mit der Bezeichnung „Neubau eines Verkaufs- und Bürogebäudes mit Arbeitshalle“ vorgelegt. Dazu hat der Bauausschuss in seiner Sitzung, am 18.09.2018 unter TOP 4, sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt.

Nunmehr hat der Antragsteller am 08.03.2019 bei der Gemeinde eine Tektur zum genannten Bauantrag eingereicht und zwar mit der neuen Bezeichnung „Neubau Verkaufsgebäude, Arbeitshalle und Vordach.

Die Tektur unterscheidet sich vom ursprünglichen Bauantrag dadurch, dass im nördlichen Trakt über dem Cafe und der Verkausfläche, die Flächen im Obergeschoss für Büro, Archiv, Lager, Umkleideräume und sanitäre Anlagen entfallen.

Nunmehr werden dafür im „Obergeschoss Gewächshaus“ ein Büro, Aufenthaltsraum und die Umkleide Damen/Herren untergebracht.

Die Flächen bei der Berechnung für die Grundfläche bleiben unverändert, jedoch reduziert sich der umbaute Raum bei der ursprünglichen Verkaufs- und Bürofläche um 824 m³ und erhöht sich bei der Arbeitshalle um 4,94 m³.

Die Anzahl der bereits beim 1. Bauantrag eingereichten und nachgewiesenen erforderlichen 48 Stellplätze bleibt bestehen.

 

Nur die östliche Hälfte des Neubaus (im Bereich des früheren Wohnhauses) liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Z 2 und die restlichen geplanten sowie bestehenden Flächen liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 1 BauGB. In diesem Bereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung GR Großkopf und GR Kerschbaum)