Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits mehrfach im Rahmen des Straßenunterhaltsprogrammes in den letzten Jahren informiert, ist die Waldstraße baulich in einem desolaten Zustand. Unzählige Aufgrabungen, defekte Straßeneinläufe, geborstene Bord- und Leistensteine, sowie keine ausreichende Breite des bestehenden Gehweges kennzeichnen das Bild dieser Straße.

 

Der Gemeinderat hat für die Instandsetzung der gemeindlichen Infrastruktur Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € in diesem Jahr eingestellt. Zwischenzeitlich konnte auch der bauliche Zustand des Mischwasserkanals und der Frischwasserleitung ermittelt werden. Leider handelt es sich bei der Wasserleitung um eine alte Asbestzementleitung, die in diesem Zuge durch den Frischwasserzweckverband einschl. Hausanschlüsse mit ausgewechselt werden würde. Der Mischwasserkanal in der Waldstraße muss an drei punktuelle Stellen aufgegraben werden und saniert werden. Nach diesen Maßnahmen könnte ein Straßenausbau der Waldstraße erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte ein niveaugleicher Ausbau der Fahrbahn und des Gehweges erfolgen. Dies könnte mit einer 3-zeiligen Betonpflasterrinne erfolgen. Gleichzeitig sollte der bestehende Gehweg auf durchgehend 1,20 m verbreitert werden, so dass sich die Fahrbahn von jetzt 4,60 m auf 4,20 m reduziert. Der Gehweg könnte mit Verbundpflaster hergestellt werden. Aufgrund der neuen Ausbaubreiten und der derzeit teilweise chaotischen Parksituation entlang der Waldstraße wird seitens der Verwaltung zukünftig eine Einbahnregelung vorgeschlagen.

 

Nach dem derzeit gültigen Leistungsverzeichnis für Straßenunterhaltsarbeiten aus dem Jahre 2018 würden sich Instandsetzungskosten von rd. 160.000 € auf einer Länge von 300 m belaufen. Hierbei sind die beschriebenen Maßnahmen mit gepflasterten Gehweg und dem Aufbringen einer 4 cm dicken Asphaltbetonschicht enthalten. Die Sanierung des Kanales ist in diesen Kosten allerdings nicht enthalten.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Waldstraße mit dem Zweckverband so zu forcieren, dass ein Straßenausbau im Jahre 2020 realisiert werden kann.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel sind auch im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung zu stellen.