Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.02.2019 beschlossen, die Ausschreibung nach VOB/A § 17, Ziffer 1 aufzuheben, denn auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Verwaltung wurde vielmehr beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung mit ausgesuchten Firmen, auf die persönlich zugegangen wurde, durchzuführen, um damit deutlich wirtschaftlichere Angebote zu erhalten.

 

Die Planköpfe Nürnberg haben deshalb eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Insgesamt haben zum Submissionstermin am 06.03.2019 zwei Firmen das Leistungsverzeichnis vorgelegt.

Das eingegangene Angebot war vollständig und konnte gewertet werden. Es lagen keine Ausschlussgründe nach VOB/A § 16 (1) und (2) vor. Nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

 

Bieter:

Angebotssumme brutto:

1.

Fa. Fösel, Memmelsdorf

(incl. 4 % Nachlass):        156.315,37 €

2.

Fa. xxx, xxx

199.724,57 €

 

In der Kostenschätzung der Planköpfe Nürnberg sind für die ausgeschriebenen Leistungen 110.000 € brutto vorgesehen. Bei der öffentlichen Ausschreibung am 07.02.2019 wurde der Verwaltung ein Angebot ebenfalls von der Fa. Fösel aus Memmelsdorf vorgelegt, dass mit einer Angebotssumme in Höhe von 157.943,65 € nur unwesentlich vom jetzigen Angebot endete.

 

Die Angebotspreise des Bieters entsprechen dem derzeitigen Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen Ausschreibungen mit vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.

 

Unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und preislichen Gesichtspunkten erscheint der Verwaltung das Angebot der Fa. Fösel aus Memmelsdorf mit 156.315,37 € (brutto) als das annehmbarste. Es entspricht den gestellten technischen Anforderungen und hat für die geforderte Leistung den niedrigsten Preis. Es ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass sich dieses Preisniveau nach unten bewegen wird. Die Auftragsbücher der Fachfirmen sind prall gefüllt, so dass davon auszugehen sein dürfte, dass es immer schwieriger wird, Firmen für solche Arbeiten zu gewinnen.

 

Die Arbeiten sollen nun nicht in den Osterferien 2019, sondern in den Sommerferien 2019 durchgeführt werden. Somit gibt es keine Einschränkungen beim Schulbetrieb.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Planköpfe Nürnberg und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag für die Erd- und Kanalbauarbeiten an der Schule Hemhofen wird an die Fa. Fösel aus Memmelsdorf für eine Auftragssumme von 156.315,37 € brutto vergeben.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € wurden unter der HHSt. 1.2110.9450 zur Verfügung gestellt.

4.      Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die vorzeitige Baufreigabe durch den Zuschussgeber vorliegt.