Sachverhalt:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom
19.02.2019 beschlossen, die Ausschreibung nach VOB/A § 17, Ziffer 1 aufzuheben,
denn auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf der
Zuschlag nicht erteilt werden. Die Verwaltung wurde vielmehr beauftragt, eine
beschränkte Ausschreibung mit ausgesuchten Firmen, auf die persönlich zugegangen
wurde, durchzuführen, um damit deutlich wirtschaftlichere Angebote zu erhalten.
Die Planköpfe Nürnberg haben deshalb eine beschränkte Ausschreibung nach
VOB/A durchgeführt. Insgesamt haben zum Submissionstermin am 06.03.2019 zwei
Firmen das Leistungsverzeichnis vorgelegt.
Das eingegangene Angebot war vollständig und konnte gewertet werden. Es
lagen keine Ausschlussgründe nach VOB/A § 16 (1) und (2) vor. Nach formaler,
rechnerischer und technischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge der
Bieter:
Bieter: |
Angebotssumme
brutto: |
|
1. |
Fa. Fösel, Memmelsdorf |
(incl. 4 %
Nachlass): 156.315,37 € |
2. |
Fa. xxx, xxx |
199.724,57 € |
In der Kostenschätzung der Planköpfe Nürnberg sind für die
ausgeschriebenen Leistungen 110.000 € brutto vorgesehen. Bei der öffentlichen
Ausschreibung am 07.02.2019 wurde der Verwaltung ein Angebot ebenfalls von der
Fa. Fösel aus Memmelsdorf vorgelegt, dass mit einer Angebotssumme in Höhe von
157.943,65 € nur unwesentlich vom jetzigen Angebot endete.
Die Angebotspreise des Bieters entsprechen
dem derzeitigen Preisniveau, verglichen mit den Ergebnissen bei anderen
Ausschreibungen mit vergleichbarem Umfang und Schwierigkeitsgrad.
Unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und preislichen
Gesichtspunkten erscheint der Verwaltung das Angebot der Fa. Fösel aus
Memmelsdorf mit 156.315,37 € (brutto) als das annehmbarste. Es entspricht den
gestellten technischen Anforderungen und hat für die geforderte Leistung den
niedrigsten Preis. Es ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass sich
dieses Preisniveau nach unten bewegen wird. Die Auftragsbücher der Fachfirmen
sind prall gefüllt, so dass davon auszugehen sein dürfte, dass es immer
schwieriger wird, Firmen für solche Arbeiten zu gewinnen.
Die Arbeiten sollen nun nicht in den Osterferien 2019, sondern in den
Sommerferien 2019 durchgeführt werden. Somit gibt es keine Einschränkungen beim
Schulbetrieb.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Planköpfe Nürnberg und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Erd- und Kanalbauarbeiten an der Schule Hemhofen wird an die Fa. Fösel aus Memmelsdorf für eine Auftragssumme von 156.315,37 € brutto vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € wurden unter der HHSt. 1.2110.9450 zur Verfügung gestellt.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die vorzeitige Baufreigabe durch den Zuschussgeber vorliegt.