Sitzung: 16.04.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller fragen mit formeller Bauvoranfrage (Antrag auf
Vorbescheid) an, ob das Grundstück Wiesenstraße 1, Fl. Nr. 241/16, Gmkg.
Zeckern (nach Abbruch des best. Gebäudes) mit einem Einfamilienhaus bebaut
werden kann. Das Gebäude hat ein EG und DG (I+D), wobei das DG kein
Vollgeschoss ist. Es erhält ein Satteldach mit 22 °. Zusätzlich wird zur best.
Garage noch 1 Stellplatz errichtet, womit die erforderliche Anzahl der
Stellplätze nachgewiesen werden kann. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Z 1 – Zeckern 1.
Nach Art. 71 BayBO kann schon bevor ein Bauantrag eingereicht wird, zu
einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen vorweg ein sogenannter
Vorbescheid erlassen werden.
Die gestellte Frage lautet wie folgt:
Darf die festgesetzte Wandhöhe von max. 3,75 m um 1,76 m auf 5,51 m
überschritten werden?
Die Begründung liegt darin, dass das Giebelprofil unter der max.
möglichen Firsthöhe bleibt und gliedert sich bezüglich Ansichtsfläche und Größe
dem max. möglichen Gebäudeprofil unter. Es ist unter städtebaulichen Interessen
vertretbar und die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Das Obergeschoss bleibt ein Dachgeschoss und wird nicht zum
Vollgeschoss.
Die Abstandsflächen werden eingehalten und es liegt ein Bezugsfall in
diesem Bebauungsplangebiet vor.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu der Überschreitung der max. Wandhöhe von 3,75 m um 1,76 m auf 5,51 m wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.