Sachverhalt:
In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 02. April 2019 hat sich das
Gremium mit der Aktualisierung des Schulgeldes und des Zuschusses für die
gemeindliche Musikschule ab dem 01.09.2019 befasst und diese gemäß Vorschlag
der Verwaltung als auch der Musikschulleitung beschlossen.
In diesem Zusammenhang wurde neben der Neuberechnung der Gebühren auch
für eine Anpassung und Umstrukturierung der Kurse gestimmt.
Aus diesem Grund ergeben sich nun unter § 2 Nr. 2 der Satzung über den
Besuch der Musikschule Hemhofen folgende Kurse:
a) Musikzwerge: |
Kinder zwischen etwa 1¾ und 3¼ Jahren. |
b) Musikalische Früherziehung |
Kinder ab 4 Jahren. |
c) Bläserklasse: |
Vorwiegend Kinder im Alter von 8 bis 11
Jahren. |
d) Instrumental/-und Gesangsunterricht: |
1. Kinder, die den Kurs MFE der MFEplus
abgeschlossen haben. 2. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die
ein Instrument und/ oder Gesang erlernen möchten. |
e) Ensembles und Orchester: |
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
entsprechender Eignung. |
f) Erwachsene und 60plus: -
Liedbegleitung Gitarre -
Gemeinsam Trommeln -
Best Age Band |
Für Erwachsene ohne Vorkenntnisse. Für Erwachsene ohne Vorkenntnisse. Für Erwachsene mit entsprechender Eignung. |
Die in Kraft getretene Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen
vom 01.09.2004 ist dahingehend zu ändern/anzupassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.