Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat gemeinsam mit dem
Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in
Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach
Empfehlung des BGH und Auszug der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in
Zukunft die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die
Annahme durch den Gemeinderat oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss
beschlossen werden. Dies dient insbesondere der Entlastung der kommunalen
Wahlbeamten, die mit den Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen
Kontakt haben. Es wird deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des
Zuwendungsvorgangs hingewirkt.
Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür,
dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels
seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in
unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen
Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank
ausdrücken.
Die Gemeinde Hemhofen hat am 08. Mai 2019 von dem SKI-Club Hemhofen e.
V. eine Geldspende in Höhe von 150,00 Euro erhalten. Diese Geldspende erhielt
die Gemeinde Hemhofen für die Unterstützung des Jugendtreffs.
Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger
und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spenden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende des SKI-Clubs Hemhofen e. V. in Höhe von 150,00 Euro für die Unterstützung des Jugendtreffs anzunehmen. Die Spendenannahme wird im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 0.4600.1771 verbucht.