Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach Empfehlung des BGH und Auszug der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in Zukunft die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die Annahme durch den Gemeinderat oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss beschlossen werden. Dies dient insbesondere der Entlastung der kommunalen Wahlbeamten, die mit den Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen Kontakt haben. Es wird deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt.

 

Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür, dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank ausdrücken.

 

Die Gemeinde Hemhofen hat am 08. Mai 2019 von dem SKI-Club Hemhofen e. V. eine Geldspende in Höhe von 150,00 Euro erhalten. Diese Geldspende erhielt die Gemeinde Hemhofen für die Unterstützung des Jugendtreffs.

 

Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spenden.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende des SKI-Clubs Hemhofen e. V. in Höhe von 150,00 Euro für die Unterstützung des Jugendtreffs anzunehmen. Die Spendenannahme wird im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 0.4600.1771 verbucht.