Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4

Sachverhalt:

Der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst hat mit Wirksamkeit zum 01.04.2019 zu einer deutlichen Erhöhung der Personalkosten (3,02 %) in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen geführt, welche auf die Benutzungsgebühren beider Einrichtungen ab dem 01.09.2019 umzulegen sind.

 

Daraus entstehen der Gemeinde Hemhofen als Träger der Kindertageseinrichtungen Personalmehrkosten in Höhe von rund 40.000 Euro pro Jahr.

 

Nach Umlegung der Tariferhöhung erhöht sich die Benutzungsgebühr für die Eltern im Bereich der Kinderkrippe im Durchschnitt um 7,00 Euro pro Monat. Im Bereich des Kindergartens ergibt sich dadurch eine durchschnittliche Erhöhung für die Eltern in Höhe von 5,00 Euro pro Monat. Gerade im Bereich des Kindergartens müssen zudem die aktuellen Personalstunden aufgestockt werden, um den Anforderungen der Kinder gerecht zu werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass der gemeindliche Kindergarten der Gemeinde Hemhofen eine zusätzliche Gruppe aufgrund der hohen Nachfrage eröffnen wird. Auch dürfen die stetigen Ausgabesteigerungen für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und die stetige Kontrolle und Einhaltung des Anstellungsschlüssels nicht außer Betracht gelassen werden.

 

Damit der Träger den Qualitätsstandart des Kindergartens weiterhin gewährleisten als auch stetig verbessern kann, wird die Gemeinde Hemhofen um eine zusätzliche Gebührenerhöhung neben der Umlage der Tarifanpassung im Bereich des Kindergartens nicht hinweg kommen. Die Gemeindeverwaltung hat dies zusammen mit den Leitungen der Einrichtungen erarbeitet und empfiehlt dem Gemeinderat eine Gebührenerhöhung ab dem 01.09.2019 in Höhe von 15 % zu beschließen. Dies führt zu einer weiteren durchschnittlichen Gebührenerhöhung in Höhe von 24,00 Euro pro Monat.

 

In diesem Zusammenhang wurde bei der Überprüfung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen auch festgestellt, dass die nachfolgenden aufgeführten Änderungen und Ergänzungen erforderlich sind.

 

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„(4) Die Gebühren nach § 5 Abs. 1 werden jeweils am ersten eines Monats für den gesamten laufenden Monat, das Essensgeld nach § 5 Abs. 2 am ersten eines Monats für den vorhergehenden Monat fällig. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge ohne weitere Zahlungsaufforderung auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.

 

 

§ 3 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

 

„(5) Wird ein Kind aufgrund des § 7 Abs. 1 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen ausgeschlossen, so ist die Gebühr für den laufenden Monat in voller Höhe zu entrichten.

 

Die Information an den Elternbeirat erfolgte am 14. Mai 2019.

 

Im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes stellte die Gemeinderätin Frau Rosiwal-Meißner den Geschäftsordnungsantrag über die Behandlung / Verschiebung des Tagesordnungspunktes in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates. Grund hierfür war eine detailliertere Erläuterung u. a. zu den Personalangelegenheiten im Bereich des Kindergartens zu erhalten. Der Geschäftsordnungsantrag wurde im Nachgang mit dem Abstimmungsergebnis 4 : 16 abgelehnt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, die Tarifanpassung (3,02 %) auf die Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) der Gemeinde Hemhofen ab dem 01.09.2019 umzulegen.

3.    Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, im Bereich des Kindergartens eine zusätzliche Gebührenerhöhung in Höhe von 15 % ab dem 01.09.2019.

4.    Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

5.    Die Anlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.