Sachverhalt:
Aktuell umfasst der gemeindliche
Kindergarten sechs Gruppen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen
für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die derzeitige Anzahl der Gruppen nicht
mehr ausreichend.
Damit der Bedarf gedeckt werden kann, muss
für das kommende Kindergartenjahr eine weitere Gruppe (siebte Gruppe) im
Untergeschoss der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ eröffnet werden. Die
Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe resultiert aus dem gesetzlich
vorgeschriebenen Rechtsanspruch welcher besagt, dass für jedes Kind ab dem
dritten Lebensjahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen ist (§ 24 SGB
VIII).
Um derzeitige potenzielle Gefahrenquellen zu
beseitigen, sind bis zur Eröffnung einer weiteren Gruppe bestimmte
Umbauarbeiten im genannten Untergeschoss notwendig. Ebenfalls sollen die
Räumlichkeiten so umgebaut und gestaltet werden, dass für die Kinder ein
angenehmes Raumklima geschaffen wird.
Hierzu wird es notwendig die vorhanden
Falttrennwand im UG des Kindergartens durch eine feste Trockenbauwand mit einer
behindertengerechten Durchgangstüre auf einer Länge von insgesamt ca. 7 m zu
ersetzen. Gleichzeitig erhält der gesamte Raum einschl. der Türzargen und
Innentüren einen hellen Anstrich. Aufgrund der Dringlichkeit mit Fertigstellung
nach den Pfingstferien in knapp vier Wochen, konnte kurzfristig die Fa. Friedel
aus Hallerndorf gewonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Auftrag
für die notwendigen Arbeiten an diese zu einem Angebotspreis von brutto 4.268,11
€ vergeben werden.
Im Haushaltsplan 2019 ist allerdings für diese Umbauarbeiten im
Untergeschoss der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (4641) kein Haushaltsansatz
vorhanden, sondern lediglich der Ansatz für die Erneuerung der Telefonanlage.
Bei diesen Kosten handelt es sich um Ausgaben des Vermögenshaushaltes, welche
sich lt. der Schätzung auf ca. 6.000,00 Euro einschl. verschiedener
Elektroarbeiten durch den gemeindlichen Elektriker belaufen wird. Zu
veranschlagen wären diese auf der Haushaltsstelle 1.4641.9450-51.
Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für
Ausgaben dieser Art stehen im Haushaltsplan 2019 667.800,00 Euro zur Verfügung.
Bisher wurden hiervon allerdings lediglich knapp 150.000,00 Euro für die
Neuordnung der Grundschule Hemhofen in Anspruch genommen. Im Angesicht der
Tatsache, dass die Gemeinde Hemhofen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 den
kompletten Haushaltsansatz für die Baumaßnahme Neuordnung und Sanierung der
Grundschule Hemhofen nicht ausschöpfen wird, ist die oben genannte Ausgabe im
Bereich des Kindergartens gewährleistet.
Die überplanmäßige Ausgabe liegt zwar nicht über der Erheblichkeitsgrenze
(10.000,00 Euro), sie sollte aber dennoch vom Gemeinderat beschlossen werden
(Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
2. Der Auftrag für die Umbauarbeiten im UG der KiTa Hand in Hand wird zu einer Angebotssumme von 4.268,11 € brutto an die Fa. Friedel aus Hallerndorf vergeben.
3. Der Gemeinderat genehmigt hiermit die aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben für die Umbauarbeiten im UG der KiTa Hand in Hand.
4. Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben zzgl. Elektroarbeiten durch den gemeindlichen Elektriker erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.4641.9451. Die Investitionen werden erst nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung getätigt.
5. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.