Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Aktuell umfasst der gemeindliche Kindergarten sechs Gruppen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die derzeitige Anzahl der Gruppen nicht mehr ausreichend.

 

Damit der Bedarf gedeckt werden kann, muss für das kommende Kindergartenjahr eine weitere Gruppe (siebte Gruppe) im Untergeschoss der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ eröffnet werden. Die Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe resultiert aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruch welcher besagt, dass für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen ist (§ 24 SGB VIII).

 

Um derzeitige potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen, sind bis zur Eröffnung einer weiteren Gruppe bestimmte Umbauarbeiten im genannten Untergeschoss notwendig. Ebenfalls sollen die Räumlichkeiten so umgebaut und gestaltet werden, dass für die Kinder ein angenehmes Raumklima geschaffen wird.

 

Hierzu wird es notwendig die vorhanden Falttrennwand im UG des Kindergartens durch eine feste Trockenbauwand mit einer behindertengerechten Durchgangstüre auf einer Länge von insgesamt ca. 7 m zu ersetzen. Gleichzeitig erhält der gesamte Raum einschl. der Türzargen und Innentüren einen hellen Anstrich. Aufgrund der Dringlichkeit mit Fertigstellung nach den Pfingstferien in knapp vier Wochen, konnte kurzfristig die Fa. Friedel aus Hallerndorf gewonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Auftrag für die notwendigen Arbeiten an diese zu einem Angebotspreis von brutto 4.268,11 € vergeben werden.

 

Im Haushaltsplan 2019 ist allerdings für diese Umbauarbeiten im Untergeschoss der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (4641) kein Haushaltsansatz vorhanden, sondern lediglich der Ansatz für die Erneuerung der Telefonanlage. Bei diesen Kosten handelt es sich um Ausgaben des Vermögenshaushaltes, welche sich lt. der Schätzung auf ca. 6.000,00 Euro einschl. verschiedener Elektroarbeiten durch den gemeindlichen Elektriker belaufen wird. Zu veranschlagen wären diese auf der Haushaltsstelle 1.4641.9450-51.

 

Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für Ausgaben dieser Art stehen im Haushaltsplan 2019 667.800,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurden hiervon allerdings lediglich knapp 150.000,00 Euro für die Neuordnung der Grundschule Hemhofen in Anspruch genommen. Im Angesicht der Tatsache, dass die Gemeinde Hemhofen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 den kompletten Haushaltsansatz für die Baumaßnahme Neuordnung und Sanierung der Grundschule Hemhofen nicht ausschöpfen wird, ist die oben genannte Ausgabe im Bereich des Kindergartens gewährleistet.

 

Die überplanmäßige Ausgabe liegt zwar nicht über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00 Euro), sie sollte aber dennoch vom Gemeinderat beschlossen werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

2.      Der Auftrag für die Umbauarbeiten im UG der KiTa Hand in Hand wird zu einer Angebotssumme von 4.268,11 € brutto an die Fa. Friedel aus Hallerndorf vergeben.

3.      Der Gemeinderat genehmigt hiermit die aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben für die Umbauarbeiten im UG der KiTa Hand in Hand.

4.      Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben zzgl. Elektroarbeiten durch den gemeindlichen Elektriker erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.4641.9451. Die Investitionen werden erst nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung getätigt.

5.      Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.