Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der immer wiederkehrenden Problematik angesichts der durchgeführten Hochrechnungen im Abwasser- als auch im Wasserbereich (Wasserzweckverband Hemhofen / Röttenbach) schlägt die Verwaltung vor, den Abrechnungsturnus wie nachfolgend im Sachverhalt erläutert abzuändern.

 

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemhofen (BGS-EWS) werden aktuell jährlich drei Vorauszahlungen zu den Fälligkeitsterminen 31.03., 30.06., 30.09. eingehoben. Die jeweilige Höhe der Vorauszahlungen berechnet sich nach einem Viertel des Wasserverbrauches des Vorjahres. Um die quartalsweise erfolgende Belastung der Bürger möglichst gering zu halten und um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, soll künftig ein weiterer Vorauszahlungstermin zum 31.12. festgelegt werden. Somit würden jährlich künftig vier Vorauszahlungen erhoben werden.

 

Die Ermittlung der Gartenwasserzählerstände zum Zwecke der Endabrechnung erfolgt durch Versendung von Ablesezetteln im Oktober. Nach Ablauf der Rückgabefrist werden die gemeldeten Zählerstände durch Verscannung in das Abrechnungsprogramm eingepflegt. Um Differenzen zwischen der vom Wasserzweckverband Hemhofen / Röttenbach erstellten Wasserabrechnung und der Abwassergebührenabrechnung der Gemeinde Hemhofen zu vermeiden, wird zur Ermittlung der Hauptwasserzählerstände keine separate Abfrage veranlasst. Hier erfolgt eine Übernahme der vom Zweckverband festgestellten Zählerstände.

 

Um einen realistischen Jahresverbrauch zu erhalten, werden die ebenfalls im Oktober abgelesenen Zählerstände vom Zweckverband anhand des bisherigen Verbrauches auf einen Jahresverbrauch hochgerechnet. Vorhandene Gartenwasserzähler können bei der Hochrechnung aus programmtechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Dies führt unter anderem dann zu Problemen, wenn aufgrund der Witterung in den Sommermonaten große Wassermengen zur Gartenbewässerung aufgewendet werden und ansonsten jedoch ein eher sparsames Verbrauchsverhalten vorliegt.

Die anhand des Hauptwasserzählers ermittelten Hochrechnungen sind in diesen Fällen häufig zu hoch und bilden nicht den tatsächlichen Verbrauch ab. Die so entstandenen Nachzahlungen führen erfahrungsgemäß häufig zu Unverständnis bei den betroffenen Bürgern. Auch nach Meinung des Bayerischen Gemeindetages ist eine Hochrechnung, welche nachgewiesene Abzugsmengen nicht berücksichtigt, nicht tragbar.

 

Im Hinblick auf diese Problematik scheint dringender Handlungsbedarf geboten. Durch eine Umstellung des Abrechnungszeitraumes auf das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) würden der Verbrauchsgebührenabrechnung ausschließlich tatsächliche Zählerstände zugrunde gelegt werden, da durch die Verschiebung des Ablesezeitraumes vom Monat Oktober in den Monat Dezember die Notwendigkeit einer Hochrechnung von gemeldeten Zählerständen entfällt. Die Abwassergebührenabrechnung würde somit aufgrund von tatsächlichen Verbräuchen erfolgen und nicht auf hochgerechneten Durchschnittswerten beruhen.

 

Eine Umstellung des Abrechnungsturnus auf das Kalenderjahr kann jedoch nur bewerkstelligt werden, sofern entsprechende Satzungsänderungen von der Gemeinde Hemhofen, der Gemeinde Röttenbach sowie des Zweckverbandes Hemhofen / Röttenbach beschlossen werden. Der Zweckverband Hemhofen / Röttenbach hat am 28.05.2019 in seiner vorberatenden Sitzung eine dementsprechende Empfehlung an die beteiligten Gemeinden ausgesprochen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.