Sachverhalt:
Aufgrund der immer wiederkehrenden Problematik angesichts der
durchgeführten Hochrechnungen im Abwasser- als auch im Wasserbereich
(Wasserzweckverband Hemhofen / Röttenbach) schlägt die Verwaltung vor, den
Abrechnungsturnus wie nachfolgend im Sachverhalt erläutert abzuändern.
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Hemhofen (BGS-EWS) werden aktuell jährlich drei Vorauszahlungen zu den
Fälligkeitsterminen 31.03., 30.06., 30.09. eingehoben. Die jeweilige Höhe der
Vorauszahlungen berechnet sich nach einem Viertel des Wasserverbrauches des
Vorjahres. Um die quartalsweise erfolgende Belastung der Bürger möglichst
gering zu halten und um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, soll künftig ein
weiterer Vorauszahlungstermin zum 31.12. festgelegt werden. Somit würden
jährlich künftig vier Vorauszahlungen erhoben werden.
Die Ermittlung der Gartenwasserzählerstände zum Zwecke der Endabrechnung
erfolgt durch Versendung von Ablesezetteln im Oktober. Nach Ablauf der
Rückgabefrist werden die gemeldeten Zählerstände durch Verscannung in das
Abrechnungsprogramm eingepflegt. Um Differenzen zwischen der vom
Wasserzweckverband Hemhofen / Röttenbach erstellten Wasserabrechnung und der
Abwassergebührenabrechnung der Gemeinde Hemhofen zu vermeiden, wird zur
Ermittlung der Hauptwasserzählerstände keine separate Abfrage veranlasst. Hier
erfolgt eine Übernahme der vom Zweckverband festgestellten Zählerstände.
Um einen realistischen Jahresverbrauch zu erhalten, werden die ebenfalls
im Oktober abgelesenen Zählerstände vom Zweckverband anhand des bisherigen
Verbrauches auf einen Jahresverbrauch hochgerechnet. Vorhandene
Gartenwasserzähler können bei der Hochrechnung aus programmtechnischen Gründen
nicht berücksichtigt werden. Dies führt unter anderem dann zu Problemen, wenn
aufgrund der Witterung in den Sommermonaten große Wassermengen zur Gartenbewässerung
aufgewendet werden und ansonsten jedoch ein eher sparsames Verbrauchsverhalten
vorliegt.
Die anhand des Hauptwasserzählers ermittelten Hochrechnungen sind in
diesen Fällen häufig zu hoch und bilden nicht den tatsächlichen Verbrauch ab.
Die so entstandenen Nachzahlungen führen erfahrungsgemäß häufig zu
Unverständnis bei den betroffenen Bürgern. Auch nach Meinung des Bayerischen
Gemeindetages ist eine Hochrechnung, welche nachgewiesene Abzugsmengen nicht
berücksichtigt, nicht tragbar.
Im Hinblick auf diese Problematik scheint dringender Handlungsbedarf
geboten. Durch eine Umstellung des Abrechnungszeitraumes auf das Kalenderjahr (01.01.
– 31.12.) würden der Verbrauchsgebührenabrechnung ausschließlich tatsächliche
Zählerstände zugrunde gelegt werden, da durch die Verschiebung des
Ablesezeitraumes vom Monat Oktober in den Monat Dezember die Notwendigkeit
einer Hochrechnung von gemeldeten Zählerständen entfällt. Die
Abwassergebührenabrechnung würde somit aufgrund von tatsächlichen Verbräuchen erfolgen
und nicht auf hochgerechneten Durchschnittswerten beruhen.
Eine Umstellung des Abrechnungsturnus auf das Kalenderjahr kann jedoch
nur bewerkstelligt werden, sofern entsprechende Satzungsänderungen von der
Gemeinde Hemhofen, der Gemeinde Röttenbach sowie des Zweckverbandes Hemhofen /
Röttenbach beschlossen werden. Der Zweckverband Hemhofen / Röttenbach hat am
28.05.2019 in seiner vorberatenden Sitzung eine dementsprechende Empfehlung an
die beteiligten Gemeinden ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.