Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich folgendes Baugesuch bearbeitet:

 

  • Neubau eines Wohnhauses, Amselstraße 13 (westliche Teilfläche), Fl.Nr. 204, Gemarkung Zeckern (Genehmigungsverfahren)