Sachverhalt:
Das Gremium wurde mehrmals über die noch ausstehenden Forderungen, letztmals
am 19.02.2019, informiert. Leider gibt es hierzu keine neuen Erkenntnisse.
Allerdings hat die bauausführende Firma Mühlherr zwischenzeitlich eine
Mängelanspruchsbürgschaft vorgelegt, so dass der Einbehalt aus der letzten
Schlussrechnung nun ausbezahlt werden muss. Dieser Betrag einschl. einer
Nachtragsposition lautet 21.061,65 €.
Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2019 in der betreffenden HHSt.
1.1300.9450 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die
entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2019 vorhanden und beplant ist,
handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des
Vermögenshaushaltes.
Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für
Ausgaben dieser Art stehen im laufenden Haushaltsjahr 667.880,00 Euro zur
Verfügung. Bisher wurde hiervon allerdings lediglich knapp die Hälfte in
Anspruch genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit
davon aus, dass die veranschlagten Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich
nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der aufgeführten Ausgabe
gewährleistet.
Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00
Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte
Ausgabe geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt der Auszahlung des Bürgschaftsbetrages in Höhe von 21.061,65 Euro zu.
3. Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.1300.9450. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.