Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Gremium wurde mehrmals über die noch ausstehenden Forderungen, letztmals am 19.02.2019, informiert. Leider gibt es hierzu keine neuen Erkenntnisse.

 

Allerdings hat die bauausführende Firma Mühlherr zwischenzeitlich eine Mängelanspruchsbürgschaft vorgelegt, so dass der Einbehalt aus der letzten Schlussrechnung nun ausbezahlt werden muss. Dieser Betrag einschl. einer Nachtragsposition lautet 21.061,65 €.

 

Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2019 in der betreffenden HHSt. 1.1300.9450 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2019 vorhanden und beplant ist, handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Vermögenshaushaltes.

 

Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für Ausgaben dieser Art stehen im laufenden Haushaltsjahr 667.880,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurde hiervon allerdings lediglich knapp die Hälfte in Anspruch genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die veranschlagten Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der aufgeführten Ausgabe gewährleistet.

 

Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00 Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat stimmt der Auszahlung des Bürgschaftsbetrages in Höhe von 21.061,65 Euro zu.

3.      Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.1300.9450. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.