Sitzung: 30.11.2010 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Einliegerwohnung sowie Doppelgarage mit Geräteraum auf seinem Grundstück
Steinbruchweg 4.
Zur vorgelegten Bauvoranfrage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am
27.04.2010 das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen (Kniestock sowie
Material und Farbgebung der Wände) erteilt.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mittlerweile in
folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:
v Überschreitung der Baugrenzen durch das
Hauptgebäude um ca. 45 qm nach Norden und durch den Geräteraum um ca. 10 qm
nach Süden
v Kniestock: 1,60 m anstatt 0,50 m (dafür I+D
anstatt II+D)
v Material und Farbgebung der Wände:
Außenverkleidung mit roten Klinkern anstatt der Festsetzung: „Wände sind zu
verputzen; stark auffallende Putzmuster sind unzulässig. Sichtbar verfugtes
Mauerwerk ist nur für untergeordnete einzelne Bauteile zulässig. Grelle Farben
sowie Betonformsteine mit Bossenmarkierung sind nicht gestattet.
v Dachneigung:
a) Hauptgebäude: Satteldach mit 38 ° anstatt max. 35 °.
b) Garage: Satteldach mit 38 °/45 ° anstatt Flach-/Pultdach mit 0 ° - 3
° bzw. Satteldach
mit 25 ° - 35 °.
Anpassungspflicht: An Grundstücksgrenzen zusammenstoßende Garagen
oder Nebengebäude sind einheitlich zu gestalten (beantragte Satteldach-
garage grenzt an bestehende Flachdachgarage Grundstück Fl.Nr. 169/27).
Beschlussvorschlag:
Zu dem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.
Ausgenommen hiervon ist die Garage mit Geräteraum, denn diese sind mit Flachdach auszuführen.
Anmerkung: Der Bauherr hat dies bereits zugesagt.