Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie Doppelgarage mit Geräteraum auf seinem Grundstück Steinbruchweg 4.

Zur vorgelegten Bauvoranfrage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2010 das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen (Kniestock sowie Material und Farbgebung der Wände) erteilt.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mittlerweile in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:

 

v      Überschreitung der Baugrenzen durch das Hauptgebäude um ca. 45 qm nach Norden und durch den Geräteraum um ca. 10 qm nach Süden

v      Kniestock: 1,60 m anstatt 0,50 m (dafür I+D anstatt II+D)

v      Material und Farbgebung der Wände: Außenverkleidung mit roten Klinkern anstatt der Festsetzung: „Wände sind zu verputzen; stark auffallende Putzmuster sind unzulässig. Sichtbar verfugtes Mauerwerk ist nur für untergeordnete einzelne Bauteile zulässig. Grelle Farben sowie Betonformsteine mit Bossenmarkierung sind nicht gestattet.

v      Dachneigung:

a) Hauptgebäude: Satteldach mit 38 ° anstatt max. 35 °.

b) Garage: Satteldach mit 38 °/45 ° anstatt Flach-/Pultdach mit 0 ° - 3 ° bzw. Satteldach

mit 25 ° - 35 °.

Anpassungspflicht: An Grundstücksgrenzen zusammenstoßende Garagen

oder Nebengebäude sind einheitlich zu gestalten (beantragte Satteldach-

garage grenzt an bestehende Flachdachgarage Grundstück Fl.Nr. 169/27).


Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.

Ausgenommen hiervon ist die Garage mit Geräteraum, denn diese sind mit Flachdach auszuführen.

Anmerkung: Der Bauherr hat dies bereits zugesagt.