Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.07.2019 wurde der Listennachfolger, des am 04.07.2019 leider verstorbenen Gemeinderatsmitgliedes Herrn Konrad Großkopf, Herr Markus Haagen über diesen Sachverhalt informiert und um Abgabe einer schriftlichen Erklärung gebeten, ob er die Wahl annimmt (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 GLKrWG). Mit Erklärung vom 06.08.2019 hat Herr Markus Haagen die Wahl angenommen und sich zur Abgabe des Eides oder Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit erklärt. Der Erste Bürgermeister Ludwig Nagel nimmt Herrn Markus Haagen folgenden Eid ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Erste Bürgermeister bittet Herrn Markus Haagen vorzutreten und ihm unter gleichzeitigem Heben der rechten Hand die in Art. 31 Abs. 4 GO festgelegte Eidesformel nachzusprechen. Anschließend gibt der Erste Bürgermeister Nagel dem neu vereidigten Gemeinderatsmitglied Markus Haagen die Hand und beglückwünscht ihn.