Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates für die Kalkulation der Entwässerungsgebühren einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum zu wählen, steht für die Jahre 2020 – 2021 eine Neukalkulation an. Diese, wieder vom Büro Schneider & Zajontz erstellte Kalkulation, liegt nunmehr vor.

 

Wie der beiliegenden Kalkulation entnommen werden kann, ergibt sich für den oben genannten Zeitraum unter Betrachtung der Ergebnisse der Vorjahre für das Schmutzwasser eine errechnete Gebühr in Höhe von 2,69 Euro/m³ (bisher 3,08 Euro/m³). Die Gebühr für das Niederschlagswasser beläuft sich ebenfalls unter Betrachtung der Ergebnisse der Vorjahre auf 0,32 Euro/m³ (bisher 0,21 Euro/m³).

 

Auf Grundlage des Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sollten daher die Kosten des Schmutzwassers auf die ermittelte kostendeckende Gebühr inklusive Ergebnisse der Vorjahre in Höhe von 2,69 Euro/m³ herabgesetzt und die Kosten des Niederschlagswassers auf die ermittelte kostendeckende Gebühr inklusive Ergebnisse der Vorjahre in Höhe von 0,32 Euro/m³ angehoben werden. In diesem Zusammenhang ist auch die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemhofen (BGS-EWS) entsprechend zu ändern.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aufgrund der vorliegenden Kalkulation (Stand 23.08.2019) werden die Gebührensätze für das Schmutzwasser auf 2,69 Euro/m³ und für das Niederschlagswasser auf 0,32 Euro/m² festgesetzt.

3.    Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

4.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.