Sachverhalt:
Aufgrund der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates für die
Kalkulation der Entwässerungsgebühren einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum zu
wählen, steht für die Jahre 2020 – 2021 eine Neukalkulation an. Diese, wieder
vom Büro Schneider & Zajontz erstellte Kalkulation, liegt nunmehr vor.
Wie der beiliegenden Kalkulation entnommen werden kann, ergibt sich für
den oben genannten Zeitraum unter Betrachtung der Ergebnisse der Vorjahre für
das Schmutzwasser eine errechnete Gebühr in Höhe von 2,69 Euro/m³ (bisher 3,08
Euro/m³). Die Gebühr für das Niederschlagswasser beläuft sich ebenfalls unter
Betrachtung der Ergebnisse der Vorjahre auf 0,32 Euro/m³ (bisher 0,21 Euro/m³).
Auf Grundlage des Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sollten daher die Kosten des
Schmutzwassers auf die ermittelte kostendeckende Gebühr inklusive Ergebnisse
der Vorjahre in Höhe von 2,69 Euro/m³ herabgesetzt und die Kosten des
Niederschlagswassers auf die ermittelte kostendeckende Gebühr inklusive
Ergebnisse der Vorjahre in Höhe von 0,32 Euro/m³ angehoben werden. In diesem
Zusammenhang ist auch die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemhofen (BGS-EWS) entsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der vorliegenden Kalkulation (Stand 23.08.2019) werden die Gebührensätze für das Schmutzwasser auf 2,69 Euro/m³ und für das Niederschlagswasser auf 0,32 Euro/m² festgesetzt.
3. Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.