Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich folgendes Baugesuch bearbeitet:

 

  • Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Eichendorffstraße 14 c, Fl.Nr. 235/92, Tfl., Gmkg. Zeckern (Isolierte Befreiung)