Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt einen Anbau im Erdgeschoss (rechteckiger Bau) sowie einen Ausbau des kompletten Dachgeschosses (aus einer Nutzungseinheit werden zwei ca. gleich große Nutzungseinheiten erstellt) auf dem Grundstück Köhlerstraße 15, Fl. Nr. 242/6, Gmkg. Zeckern.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Z 1 – Zeckern 1. Für dieses Grundstück wäre dabei nur ein Vollgeschoß zulässig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).

 

Der Antragsteller hat nachstehende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Begründung beantragt:

 

·         2. Vollgeschoss im Dachgeschoss

 

Die festgesetzte Dachneigung, die Wandhöhe und die Firsthöhe werden eingehalten. Im Bereich der Köhlerstraße wurden bereits Häuser mit ähnlichem Schnitt und einem 2. Vollgeschoss im DG genehmigt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.