Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt einen Anbau im Erdgeschoss (rechteckiger
Bau) sowie einen Ausbau des kompletten Dachgeschosses (aus einer
Nutzungseinheit werden zwei ca. gleich große Nutzungseinheiten erstellt) auf
dem Grundstück Köhlerstraße 15, Fl. Nr. 242/6, Gmkg. Zeckern.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Z 1 –
Zeckern 1. Für dieses Grundstück wäre dabei nur ein Vollgeschoß zulässig. Im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dessen
Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs.
1 BauGB).
Der Antragsteller hat nachstehende Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes mit Begründung beantragt:
·
2. Vollgeschoss
im Dachgeschoss
Die festgesetzte Dachneigung, die Wandhöhe und die Firsthöhe werden eingehalten.
Im Bereich der Köhlerstraße wurden bereits Häuser mit ähnlichem Schnitt und
einem 2. Vollgeschoss im DG genehmigt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.