Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.09.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen durch die
Gemeinde Röttenbach am Verfahren zur “Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes der Gemeinde Röttenbach, Bereich Röttenbach West“ beteiligt.
Folgende Begründung der Gemeinde Röttenbach liegt uns hierzu vor:
Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und
Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet
seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 280
Anfragen nach Wohnbaugrundstücken (Stand Juli 2019), davon etwa 100 von bereits
in Röttenbach wohnhaften Interessenten. Die Gemeinde möchte auf die seit Jahren
dauerhaft hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen reagieren und damit ihrer
öffentlichen Aufgabe und Pflicht, der Steuerung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung, nachkommen, um so auch vor dem Hintergrund einer
voranschreitenden Überalterung die Auslastung der bestehenden Infrastruktur für
die Zukunft sichern zu können. Zwar gibt es derzeit freie Bauparzellen, doch
diese entziehen sich aus eigentumsrechtlichen Gründen der Zugriffsmöglichkeit
der Gemeinde.
Wie der "Machbarkeitsstudie zur Ortsentwicklung" entnommen
werden kann, hat die Gemeinde in den letzten Jahren mehrere Versuche
unternommen, die Eigentümer von freien Bauparzellen zu einer Bebauung oder
einem Verkauf ihrer Grundstücke zu bewegen. Diese Versuche blieben jedoch
erfolglos; die freien Grundstücke werden in der Regel für die Nachkommen
(Kinder, Enkelkinder) bevorratet. Damit mag sich zwar langfristig eine Bebauung
dieser Flächen ergeben, für den aktuellen Nachfragedruck bietet dies aber keine
Entlastung. Zwar besteht auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Umbaus von
Gebäudebestand, doch bietet sich dies nur in Einzelfällen an und hat keinen
größeren Effekt auf die Befriedigung der bestehenden Nachfrage.
Im Ergebnis der o. g. Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung
Röttenbachs wird daher die Ausweisung neuer Bauflächen als einzige effektive
Möglichkeit gesehen, die Nachfrage nach Wohnbauland relativ kurzfristig zu
befriedigen. Dies gilt umso mehr, als im jüngsten Demographiespiegel für
Röttenbach ein Zuwachs an Einwohnern prognostiziert wird.
Bei der Untersuchung geeigneter Flächen für eine neue Baulandausweisung
hat sich aufgrund der gegebenen städtebaulichen Situation - Straßendorf in
Nord-Süd-Ausrichtung, Freihalten eines Abstands zum Siedlungsbestand der im
Norden angrenzenden Gemeinde Hemhofen, Teichketten im Norden und im Süden und angrenzende
Waldflächen im Osten - die Erweiterung der Siedlungsfläche von Röttenbach nach
Westen als einzig sinnvolle und machbare Option herauskristallisiert. Der
Gemeinderat von Röttenbach hatte sich daher bereits 2016 dafür ausgesprochen,
für den Bereich „Röttenbach West“ ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von
Wohnbauflächen anzustreben. Mit dieser Ausweisung von Wohnbauland soll nicht
nur der bestehenden Nachfrage Rechnung getragen werden, sondern auch einer
Abwanderung junger Menschen aus dem Ort entgegengewirkt und ein Zuzug junger
Familien gefördert werden.
Damit soll einerseits der Erhalt und die Funktionalität der bestehenden
Infrastruktur gesichert werden und andererseits die Möglichkeit zu einer
positiven demographischen Entwicklung genutzt werden. Um auch die Bürger bei
Fragen der zukünftigen Dorfentwicklung demokratisch mit einzubinden, entschied
der Gemeinderat per Ratsbegehren im Jahr 2016, einen Bürgerentscheid zur
Ausweisung eines neuen Baugebietes im Westen von Röttenbach durchzuführen. Die
Bürger von Röttenbach stimmten im Oktober 2016 mit 52,73 % mehrheitlich für die
Ausweisung eines neuen Baugebietes im Westen von Röttenbach. Der Gemeinderat
von Röttenbach hat daher am 04.07.2018 beschlossen, für den Bereich „Röttenbach
West“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Da
die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen ist, hat der Gemeinderat am 04.07.2018 beschlossen, den
Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Mit dieser Änderung trägt die Gemeinde vorrangig dem Bedarf nach Ein-
bis Zweifamilienhäusern Rechnung. Für den Bedarf nach kleineren Wohnungen wird
aktuell im Ortskern die vorhabenbezogene Bebauungsplan-Änderung Nr. 5 „Mitte“
aufgestellt.
Mit der Bearbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die
Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg beauftragt.
Belange der Gemeinde Hemhofen sind durch das Bauleitplanverfahren nicht
betroffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Röttenbach nicht erhoben.