Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.09.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen durch die Gemeinde Röttenbach am Verfahren zur “Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Röttenbach, Bereich Röttenbach West“ beteiligt. Folgende Begründung der Gemeinde Röttenbach liegt uns hierzu vor:

 

Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 280 Anfragen nach Wohnbaugrundstücken (Stand Juli 2019), davon etwa 100 von bereits in Röttenbach wohnhaften Interessenten. Die Gemeinde möchte auf die seit Jahren dauerhaft hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen reagieren und damit ihrer öffentlichen Aufgabe und Pflicht, der Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, nachkommen, um so auch vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Überalterung die Auslastung der bestehenden Infrastruktur für die Zukunft sichern zu können. Zwar gibt es derzeit freie Bauparzellen, doch diese entziehen sich aus eigentumsrechtlichen Gründen der Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde.

Wie der "Machbarkeitsstudie zur Ortsentwicklung" entnommen werden kann, hat die Gemeinde in den letzten Jahren mehrere Versuche unternommen, die Eigentümer von freien Bauparzellen zu einer Bebauung oder einem Verkauf ihrer Grundstücke zu bewegen. Diese Versuche blieben jedoch erfolglos; die freien Grundstücke werden in der Regel für die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) bevorratet. Damit mag sich zwar langfristig eine Bebauung dieser Flächen ergeben, für den aktuellen Nachfragedruck bietet dies aber keine Entlastung. Zwar besteht auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Umbaus von Gebäudebestand, doch bietet sich dies nur in Einzelfällen an und hat keinen größeren Effekt auf die Befriedigung der bestehenden Nachfrage.

 

Im Ergebnis der o. g. Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung Röttenbachs wird daher die Ausweisung neuer Bauflächen als einzige effektive Möglichkeit gesehen, die Nachfrage nach Wohnbauland relativ kurzfristig zu befriedigen. Dies gilt umso mehr, als im jüngsten Demographiespiegel für Röttenbach ein Zuwachs an Einwohnern prognostiziert wird.

 

Bei der Untersuchung geeigneter Flächen für eine neue Baulandausweisung hat sich aufgrund der gegebenen städtebaulichen Situation - Straßendorf in Nord-Süd-Ausrichtung, Freihalten eines Abstands zum Siedlungsbestand der im Norden angrenzenden Gemeinde Hemhofen, Teichketten im Norden und im Süden und angrenzende Waldflächen im Osten - die Erweiterung der Siedlungsfläche von Röttenbach nach Westen als einzig sinnvolle und machbare Option herauskristallisiert. Der Gemeinderat von Röttenbach hatte sich daher bereits 2016 dafür ausgesprochen, für den Bereich „Röttenbach West“ ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Wohnbauflächen anzustreben. Mit dieser Ausweisung von Wohnbauland soll nicht nur der bestehenden Nachfrage Rechnung getragen werden, sondern auch einer Abwanderung junger Menschen aus dem Ort entgegengewirkt und ein Zuzug junger Familien gefördert werden.

 

Damit soll einerseits der Erhalt und die Funktionalität der bestehenden Infrastruktur gesichert werden und andererseits die Möglichkeit zu einer positiven demographischen Entwicklung genutzt werden. Um auch die Bürger bei Fragen der zukünftigen Dorfentwicklung demokratisch mit einzubinden, entschied der Gemeinderat per Ratsbegehren im Jahr 2016, einen Bürgerentscheid zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Westen von Röttenbach durchzuführen. Die Bürger von Röttenbach stimmten im Oktober 2016 mit 52,73 % mehrheitlich für die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Westen von Röttenbach. Der Gemeinderat von Röttenbach hat daher am 04.07.2018 beschlossen, für den Bereich „Röttenbach West“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, hat der Gemeinderat am 04.07.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Mit dieser Änderung trägt die Gemeinde vorrangig dem Bedarf nach Ein- bis Zweifamilienhäusern Rechnung. Für den Bedarf nach kleineren Wohnungen wird aktuell im Ortskern die vorhabenbezogene Bebauungsplan-Änderung Nr. 5 „Mitte“ aufgestellt.

 

Mit der Bearbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg beauftragt.

 

 

Belange der Gemeinde Hemhofen sind durch das Bauleitplanverfahren nicht betroffen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Röttenbach nicht erhoben.