Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige sonstige Investitionsmaßnahmen ab einem Anschaffungswert von 1.500,00 Euro mit 10 % der Gesamtkosten gefördert (IV. 2)). Über die Förderung der einzelnen Anschaffungen und deren Notwendigkeit für den Vereinszweck entscheidet der Gemeinderat.

 

Der Musikverein Zeckern und Umgebung e. V. hat mit Schreiben vom 17.09.2019 einen Antrag auf Bezuschussung zum Kauf einer neuen Verstärkeranlage in Höhe von insgesamt 6.224,00 Euro gestellt. Die bisherige Verstärkeranlage, welche im Jahr 1996 anlässlich des 25-jährigen Jubiläums gekauft wurde, zeigt nunmehr erhebliche Mängel auf. Eine einwandfreie Funktion bei den Auftritten ist dadurch nicht mehr gewährleistet. Aufgrund des Alters der Verstärkeranlage, der Mängel als auch im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung im Tonequipment ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar und daher eine Neuanschaffung dringend erforderlich.

 

Aufgrund der bestehenden Richtlinie ist die genannte Anschaffung mit 10 % der Gesamtkosten förderfähig. Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe von 622,40 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich nicht vor Frühjahr 2020 erfolgen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die Anschaffung einer neuen Verstärkeranlage des Musikvereins Zeckern e. V. wird im Jahr 2020 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von 622,40 Euro gewährt.

3.    Im Haushalt 2020 werden unter der Haushaltsstelle 1.3420.9880 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.