Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 02.07.2019, unter dem TOP Ö7 mit dem Bauantrag befasst und dazu bereits schon das Einvernehmen mit den Befreiungen, unter anderem mit der Dachform Flachdach erteilt.

Das Landratsamt Erlangen/Höchstadt hat danach darauf hingewiesen, dass diese Dachform nicht genehmigt wird. Die Antragstellerin hat daher diesen Bauantrag mit der Dachform „Walmdach“ vorgelegt.

 

Die Antragstellerin hat nachstehende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Begründungen beantragt:

 

  • Doppelhäuser anstatt Einzelhäuser
  • Überschreitung der Baugrenzen:

teilweise durch die östliche Doppelhaushälfte 1 auf der Ostseite, und der westlichen Doppelhaushälfte 4

 

Aufgrund der aufgeführten Begründung ist das geplante Bauvorhaben als städtebaulich vertretbar zu betrachten.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt, da derartige Befreiungen im Bereich dieses Bebauungsplanes auch schon erteilt wurden.