Sitzung: 22.10.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller fragt mit formeller Bauvoranfrage (Antrag auf
Vorbescheid) an, ob die Grundstücke Ringstraße 10,12 und 14, Fl. Nrn. 494/45,
494/46, 494/47, Gmkg. Hemhofen, mit 9 Reihenhäusern, Garagen, Carports und
Stellplätzen bebaut werden können.
Nach Art. 71 BayBO kann schon bevor ein Bauantrag eingereicht wird, zu
einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen vorweg ein sogenannter
Vorbescheid erlassen werden.
Die gestellten Fragen lauten:
- Ist eine Überschreitung der seitlichen
Baugrenzen mit den Reihenhäusern möglich?
- Können Garagen teilweise außerhalb der
Baugrenzen errichtet werden?
- Können die Carports außerhalb der
Baugrenzen errichtet werden?
- Wäre eine Bebauung von 3 Reihenhäusern
anstatt Einzelhäusern mit 3 Wohneinheiten je Grundstück überhaupt möglich?
- Wäre eine Überschreitung der GFZ für die
jeweils mittleren Reihenhäuser von 0,8 auf max. 0,97 möglich?
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Baugrenzen Hauptgebäude:
Zu der Überschreitung der seitlichen Baugrenzen, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.
3. Baugrenzen Garagen:
Für den Bau der Garagen teilweise außerhalb der Baugrenzen, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.
4. Art der Bauweise:
Für die Bebauung der Grundstücke mit jeweils 3 Reihenhäusern, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.
5. Maß der baulichen Nutzung:
Zu der Überschreitung der GFZ für die jeweils mittleren Reihenhäuser von 0,8 auf max. 0,97, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.