Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller fragt mit formeller Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) an, ob die Grundstücke Ringstraße 10,12 und 14, Fl. Nrn. 494/45, 494/46, 494/47, Gmkg. Hemhofen, mit 9 Reihenhäusern, Garagen, Carports und Stellplätzen bebaut werden können.

Nach Art. 71 BayBO kann schon bevor ein Bauantrag eingereicht wird, zu einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen vorweg ein sogenannter Vorbescheid erlassen werden.

 

Die gestellten Fragen lauten:

 

  • Ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen mit den Reihenhäusern möglich?
  • Können Garagen teilweise außerhalb der Baugrenzen errichtet werden?
  • Können die Carports außerhalb der Baugrenzen errichtet werden?
  • Wäre eine Bebauung von 3 Reihenhäusern anstatt Einzelhäusern mit 3 Wohneinheiten je Grundstück überhaupt möglich?
  • Wäre eine Überschreitung der GFZ für die jeweils mittleren Reihenhäuser von 0,8 auf max. 0,97 möglich?

Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Baugrenzen Hauptgebäude:

Zu der Überschreitung der seitlichen Baugrenzen, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.

3. Baugrenzen Garagen:

Für den Bau der Garagen teilweise außerhalb der Baugrenzen, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.

4. Art der Bauweise:

Für die Bebauung der Grundstücke mit jeweils 3 Reihenhäusern, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.

5. Maß der baulichen Nutzung:

Zu der Überschreitung der GFZ für die jeweils mittleren Reihenhäuser von 0,8 auf max. 0,97, wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.