Sitzung: 22.10.2019 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
a)
Ein
Anwohner der Blumengasse beantragte mit Schreiben vom 29.03.2019 für die
Durchfahrt (Teilstück der Blumengasse
vor der Gärtnerei) ein Haltverbot anzuordnen. Festzustellen ist das nördlich
und südlich der genannten Durchfahrt jeweils die erforderlichen Stellplätze
vorhanden sind, die größtenteils vollkommen ausgenutzt sind. Jedoch kann es aus
saisonalen Gründen vorkommen, dass ab und zu ein Kunde kurzfristig auf der
Fahrbahn parkt. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch nicht erforderlich ein
Haltverbot für dieses Teilstück anzuordnen, da aufgrund der geringen
Vorkommnisse eine Durchfahrt auf diesem Teilstück gegeben ist.
b)
Durch
das oben genannte Schreiben beantragte der Anwohner gleichzeitig eine
Feuerwehranfahrtszone für die Durchfahrt von der Zeckerner Hauptstraße zur
Blumengasse. Aus Sicht der Verwaltung macht eine Feuerwehranfahrtszone für dieses
Teilstück keinen Sinn, da im Bereich der Musikschule und der Blumengasse
bereits ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet ist. Das heißt, dass das
Parken in diesem Bereich nur auf besonders markierten Stellen (die sind die
markierten Stellplätze auf dem Parkplatz Musikschule) zulässig ist.
Die Problematik wurde im Vorfeld mit der Polizei Höchstadt eingehend
besprochen. Im Ergebnis sollte davon Abstand genommen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung zu beiden Punkten wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung lehnt in Abstimmung mit der Polizei Höchstadt die Anträge über ein Haltverbot und eine Feuerwehranfahrtszone im Bereich der Blumengasse ab.