Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

a)    Ein Anwohner der Blumengasse beantragte mit Schreiben vom 29.03.2019 für die Durchfahrt    (Teilstück der Blumengasse vor der Gärtnerei) ein Haltverbot anzuordnen. Festzustellen ist das nördlich und südlich der genannten Durchfahrt jeweils die erforderlichen Stellplätze vorhanden sind, die größtenteils vollkommen ausgenutzt sind. Jedoch kann es aus saisonalen Gründen vorkommen, dass ab und zu ein Kunde kurzfristig auf der Fahrbahn parkt. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch nicht erforderlich ein Haltverbot für dieses Teilstück anzuordnen, da aufgrund der geringen Vorkommnisse eine Durchfahrt auf diesem Teilstück gegeben ist.

b)    Durch das oben genannte Schreiben beantragte der Anwohner gleichzeitig eine Feuerwehranfahrtszone für die Durchfahrt von der Zeckerner Hauptstraße zur Blumengasse. Aus Sicht der Verwaltung macht eine Feuerwehranfahrtszone für dieses Teilstück keinen Sinn, da im Bereich der Musikschule und der Blumengasse bereits ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet ist. Das heißt, dass das Parken in diesem Bereich nur auf besonders markierten Stellen (die sind die markierten Stellplätze auf dem Parkplatz Musikschule) zulässig ist.

 

Die Problematik wurde im Vorfeld mit der Polizei Höchstadt eingehend besprochen. Im Ergebnis sollte davon Abstand genommen werden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung zu beiden Punkten wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung lehnt in Abstimmung mit der Polizei Höchstadt die Anträge über ein Haltverbot und eine Feuerwehranfahrtszone im Bereich der Blumengasse ab.