Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Strompreise der gemeindlichen Stromversorgung wurden durch den Bayerischen Prüfungsverband neu kalkuliert.

Das Ergebnis ist eine notwendige Preisanpassung von 2,50 Cent/kWh netto. Da sich in den letzten Jahren der Preis beim Stromeinkauf für den Niedertarif permanent erhöht hat, muss der Preis für die Schwachlastregelung Spezial im NT um 3,50 Cent/kWh netto erhöht werden.

Alle Grundgebühren bleiben von einer Erhöhung ausgenommen.

 

Die Beschaffungspreise für Strom waren Ende 2018 an der Europäischen Energiebörse in Leipzig um ca. 100 % gestiegen. Die EEG Umlage, die den größten Anteil der Umlagen ausmacht, steigt in 2020 um 5,5 % gegenüber 2019.

Wir haben im letzten Jahr noch von einer Erhöhung abgesehen, und die weitere Entwicklung der Preise abgewartet. Letztendlich müssen wir in 2020 einen Teil davon an unsere Kunden weitergeben. Die letzte Preisänderung war im Jahr 2013!

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

2.    Der Gemeinderat beschließt das Preisblatt zu den Strompreisregelungen „Hemhofen Spezial“ zum 01.01.2020.

3.    Der Gemeinderat beschließt das Preisblatt zu der Strompreisregelung „Hemhofen Öko Spezial“ zum 01.01.2020.

4.    Der Gemeinderat beschließt das Preisblatt „Grundversorgertarif“ zum 01.01.2020.


Abstimmungsvermerke:

GR Marr war bei Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend!