Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.10.2019 wurde die
Gemeinde Hemhofen durch die Gemeinde Adelsdorf am Verfahren zur “Aufstellung
des Bebauungsplanes Neuhauser Hauptstraße 16“ beteiligt.
In der Begründung der Gemeinde Adelsdorf zu
diesem Verfahren wird Folgendes ausgeführt:
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.
Nrn. 54 und 158 sowie kleinere Teilflächen aus den Fl. Nrn. 52 und 159, jeweils
Gemarkung Neuhaus, mit einer Fläche von insgesamt ca. 2.400 m².
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung
eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht erhoben.
Abstimmungsvermerke:
GR Bauerreis war bei Beratung und Beschlussfassung dieses
Tagesordnungspunktes nicht anwesend!