Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.10.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
Aufstellung des Bebauungsplans „Röttenbach West“ beteiligt. Die Gemeinde
Hemhofen wurde bereits zum Entwurf beteiligt; der Gemeinderat hat hierzu am
11.09.2018 seine Zustimmung einstimmig gegeben.
Die Gemeinde Röttenbach führt zum Verfahren folgende Begründung auf:
Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und
Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet
seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 280
Anfragen nach Wohnbaugrundstücken (Stand Juli 2019), davon etwa 100 von bereits
in Röttenbach wohnhaften Interessenten.
Die Gemeinde möchte auf die seit Jahren dauerhaft hohe Nachfrage nach
Wohnbauflächen reagieren und damit ihrer öffentlichen Aufgabe und Pflicht, der
Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, nachkommen, um so auch
vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Überalterung die Auslastung der
bestehenden Infrastruktur für die Zukunft sichern zu können.
Zwar gibt es derzeit freie Bauparzellen, doch diese entziehen sich aus
eigentumsrechtlichen Gründen der Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde. Es besteht
auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Umbaus von Gebäudebestand, doch
bietet sich dies nur in Einzelfällen an und hat keinen größeren Effekt auf die
Befriedigung der bestehenden Nachfrage.
Die Ausweisung neuer Bauflächen ist also die einzige effektive
Möglichkeit, die Nachfrage nach Wohnbauland relativ kurzfristig zu befriedigen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 8,633
ha. Für die geplante Bebauung wird ein Eingriff in die Natur und Landschaft
verursacht, hierfür würde ein naturschutzfachlicher Ausgleich benötigt. Dieser
wird durch internen Ausgleich (0,5060 ha) und durch externen Ausgleich (3,0151
ha) erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Es werden keine Einwände seitens der Gemeinde Hemhofen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben, sofern für die Gemeinde Hemhofen keine Auswirkungen im Bereich des Verkehrs sowie bei der Abwasserkalkulation entstehen.