Sachverhalt:
Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 13.10.2016, dass für die
Umstellung der Kommune auf das neue Umsatzsteuerrecht eine Optionserklärung
beim Finanzamt abgegeben werden soll, um eine
Fristverlängerung zum 31.12.2020 zu erhalten. Wir erhielten am 07.12.2016
die Nachricht, dass unsere Optionserklärung beim Finanzamt eingegangen ist.
Somit wurde der Gemeinde Hemhofen die Firstverlängerung bis zum 31.12.2020
gewährt.
Im Rahmen der bevorstehenden Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts
für Kommunen zum 01.01.2021 soll die bevorstehende Umstellung von der
Steuerberatungsgesellschaft WRS Leffer unterstützt werden. Herr Leffer war
bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2019 vor Ort und stellte das
komplexe Thema der Einführung des § 2b UStG vor.
Hiernach erhielten wir sein Angebot für die Umstellung und
anschließenden Betreuung im Rahmen des § 2b UStG. Des Weiteren hat die
Gemeindeverwaltung drei weitere Angebote eingeholt, damit Vergleichswerte
bezüglich der Kosten herangezogen werden können. Es zeigte sich allerdings,
dass das Angebot von Herrn Leffer am wirtschaftlichsten ist.
Mit einem Stundensatz von 125,00 € (netto) liegt er als Steuerberater
deutlich unter den Kosten der anderen drei Angebote. Des Weiteren wies er die
Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Gemeinde Hemhofen in den laufenden
Haushaltsjahren Kosten in Höhe von ca. 2.500,00 € einzuplanen hat, sodass die
Anfragen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit dem § 2b UStG abgedeckt werden
können.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, der Firma WRS LEFFER Steuer- und Kommunalberatungsgesellschaft mbH die Zusage unter den genannten Konditionen zu erteilen.